Bei einer Fahrerflucht drohen in Deutschland folgende Strafen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren gemäß § 142 StGB. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Punkte in Flensburg: In der Regel 2-3 Punkte im Fahreignungsregister.
- Fahrverbot: Ein temporäres Fahrverbot von 1-3 Monaten ist möglich.
- Führerscheinentzug: Bei schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, meist für mindestens 6 Monate.
- Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem entstandenen Schaden:Bis 600 Euro Schaden: Meist geringe Geldstrafe
- Bei Personenschäden oder Todesfällen drohen deutlich härtere Strafen, bis hin zu Freiheitsstrafen von 5 Jahren.
- Eine Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden kann strafmildernd wirken, wenn der Schaden gering ist und die Polizei noch nicht ermittelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrerflucht als Straftat gilt und nicht nur als Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen können also erheblich sein, selbst bei vermeintlich geringen Schäden.