Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Besonderheiten des Jugendstrafrechts in Deutschland:
- Altersgruppen:
- Gilt für Jugendliche (14-17 Jahre) und unter bestimmten Umständen für Heranwachsende (18-20 Jahre)
- Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig
- Erziehungsgedanke:
- Fokus liegt auf Erziehung und Resozialisierung statt auf Bestrafung
- Ziel ist die positive Entwicklung des Jugendlichen
- Spezielle Sanktionen:
- Erziehungsmaßregeln (z.B. Weisungen, soziale Trainingskurse)
- Zuchtmittel (z.B. Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest)
- Jugendstrafe als letztes Mittel (6 Monate bis 5/10 Jahre)
- Verfahrensbesonderheiten:
- Nicht-öffentliche Verhandlungen bei Jugendlichen unter 18
- Beteiligung der Jugendgerichtshilfe
- Erweiterte Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung
- Flexiblere Strafzumessung:
- Individuellere Betrachtung des Einzelfalls
- Mehr Spielraum bei der Wahl der Rechtsfolgen
- Besonderer Jugendstrafvollzug:
- Getrennt von erwachsenen Straftätern
- Stärkerer Fokus auf Bildung und Ausbildung
- Mildere Eintragungen im Strafregister
- Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende möglich
Der Grundgedanke ist, junge Straftäter durch erzieherische Maßnahmen von weiteren Straftaten abzuhalten und ihre Reintegration in die Gesellschaft zu fördern.