Strafrechtliche Konsequenzen
- Grunddelikt: Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)Strafrahmen
- Zusatzdelikt: Fahrerflucht (§ 142 StGB)Strafrahmen
Auswirkungen auf das Strafmaß
- Erhöhung des Strafmaßes:Die Kombination von Gefährdung des Straßenverkehrs und anschließender Fahrerflucht führt in der Regel zu einer Erhöhung des Strafmaßes. Beide Delikte werden eigenständig bestraft, was zu einer kumulativen Strafe führen kann
- Schwere des Vergehens:Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Gefährdung und der Fahrerflucht. Faktoren wie Personenschäden, die Höhe des Sachschadens und die Blutalkoholkonzentration spielen eine entscheidende Rolle
- Verteidigungsstrategie:Eine Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrerflucht kann strafmildernd wirken, insbesondere wenn nur ein geringer Sachschaden vorliegt und die Polizei noch nicht ermittelt hat
Zusammenfassung
Die Fahrerflucht nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs führt zu einer erheblichen Verschärfung der Strafe. Neben der Strafe für die Gefährdung des Straßenverkehrs kommt eine zusätzliche Strafe für die Fahrerflucht hinzu. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 8 Jahren (5 Jahre für die Gefährdung des Straßenverkehrs und 3 Jahre für die Fahrerflucht) oder entsprechenden Geldstrafen führen. Zudem drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Bedingungen strafmildernd wirken.