Verschärfung der Strafen für illegale Autorennen

Gerichte können Teilnehmer illegaler Autorennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegen. Bei schweren Personenschäden oder Todesfällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Polizei kann Fahrzeuge, die Raser bei illegalen Autorennen verwenden, beschlagnahmen und einziehen. Dies soll zusätzlich abschreckend wirken. Auch bereits der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, gilt als strafbar. Dies ermöglicht es Staatsanwälten, die Organisatoren der verbotenen Autorennen strafrechtlich zu verfolgen, selbst wenn das Rennen nicht stattfindet. Einzelne Fahrer, die sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, müssen ebenfalls mit Strafen rechnen.

Präventive Maßnahmen:

Viele Städte haben Sonderkommissionen eingerichtet, die gezielt gegen illegale Autorennen vorgehen. Diese führen Schwerpunktkontrollen durch und nutzen Zivilfahrzeuge, um die Raser-Szene zu überwachen. Zudem sensibilisieren Medienberichte und öffentliche Diskussionen die Bevölkerung zunehmend für die Gefahren, die von illegalen Autorennen ausgehen. Dies soll die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Rennen verringern.

Zivilrechtliche Konsequenzen:

Bei Unfällen im Zusammenhang mit illegalen Autorennen können Geschädigte die beteiligten Fahrer zivilrechtlich haftbar machen. Sie können Schadensersatzansprüche gegen die Fahrer persönlich geltend machen, da Haftpflichtversicherungen in solchen Fällen oft nicht zahlen.

Geschädigte können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern. Dies gilt sowohl für Sachschäden als auch für Personenschäden, die durch die Rennen entstanden sind.