Die rechtliche Bewertung der Nutzung von Dashcams als Beweismittel im Verkehrsstrafverfahren ist in Deutschland komplex und nicht eindeutig geregelt. Es lassen sich jedoch folgende Kernpunkte zusammenfassen:
- Grundsätzliche Zulässigkeit:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil von 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel in Zivilprozessen verwendet werden können. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Strafverfahren.
- Datenschutzrechtliche Bedenken:
Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs verstößt gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Daher ist eine dauerhafte Aufzeichnung nicht zulässig.
- Einzelfallabwägung:
Gerichte müssen in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Beweissicherung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gefilmten Personen vornehmen.
- Technische Anforderungen:
Zulässig sind in der Regel nur kurzzeitige, anlassbezogene Aufnahmen. Dashcams sollten daher mit einem Ringspeichersystem ausgestattet sein, das Aufnahmen nach kurzer Zeit (ca. 1-2 Minuten) automatisch überschreibt, sofern kein relevantes Ereignis eintritt.
- Verwertbarkeit im Strafverfahren:
Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufnahmen. Die Verwertbarkeit muss jedoch in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.
- Mögliche Konsequenzen:
Die Verwendung von Dashcams in datenschutzrechtlich unzulässiger Weise kann mit Bußgeldern geahndet werden. Auch das Hochladen solcher Videos auf Online-Plattformen kann sanktioniert werden.
- Rechtliche Unsicherheit:
Es gibt nach wie vor unterschiedliche Gerichtsurteile zur Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel. Die rechtliche Situation ist nicht abschließend geklärt und kann sich weiterentwickeln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel im Verkehrsstrafverfahren verwendet werden können. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und unterliegt einer sorgfältigen Abwägung zwischen Beweisinteresse und Datenschutz. Autofahrer sollten bei der Nutzung von Dashcams die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und sich bewusst sein, dass die Rechtslage in diesem Bereich noch nicht abschließend geklärt ist.