Welche Rolle spielt die Jugendgerichtshilfe bei Sexualstraftaten von Jugendlichen?

Die Jugendgerichtshilfe spielt eine wichtige Rolle bei Sexualstraftaten von Jugendlichen:

  • Frühzeitige Einbindung: Die Jugendgerichtshilfe wird bereits im Ermittlungsverfahren eingeschaltet, sobald eine Straftat bekannt wird. Sie erhält Meldungen direkt von der Polizei.
  • Beratung und Unterstützung: Sie berät und unterstützt den jugendlichen Beschuldigten während des gesamten Strafverfahrens. Dies umfasst Informationen über Rechte, Verfahrensablauf und mögliche Konsequenzen.
  • Analyse der Tat und Hintergründe: Die Fachkräfte analysieren mit dem Jugendlichen und dessen Erziehungsberechtigten die Straftat und deren Hintergründe.
  • Erstellung einer Stellungnahme: Für das Gericht erstellt die Jugendgerichtshilfe eine Stellungnahme zur Persönlichkeit, zum sozialen Umfeld und zur Entwicklung des Jugendlichen.
  • Vermittlung von Hilfsangeboten: Sie berät zu möglichen Leistungen der Jugendhilfe und vermittelt bei Bedarf spezielle Angebote, z.B. für jugendliche Sexualstraftäter.
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung: Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Verhandlung teil und äußert sich zu erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkten.
  • Mitwirkung bei Diversionsmaßnahmen: Sie kann Vorschläge für erzieherische Maßnahmen machen, die eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen.
  • Betreuung während und nach der Strafe: Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen hält die Jugendgerichtshilfe Kontakt zum Jugendlichen und unterstützt bei der Reintegration.
  • Zusammenarbeit im Netzwerk: In einigen Regionen gibt es spezielle Konferenzsysteme für Fälle jugendlicher Sexualstraftäter, an denen die Jugendgerichtshilfe beteiligt ist.
  • Fokus auf Resozialisierung: Die Jugendgerichtshilfe vertritt den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts und zielt auf eine positive Entwicklung des Jugendlichen ab.

    Die Jugendgerichtshilfe hat somit eine zentrale Rolle in der Begleitung und Unterstützung jugendlicher Sexualstraftäter im Strafverfahren, mit dem Ziel, eine angemessene rechtliche Behandlung unter Berücksichtigung der besonderen Situation Jugendlicher zu gewährleisten und gleichzeitig Perspektiven für eine positive Entwicklung zu eröffnen.