⁠ ⁠Wie wird der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie nach § 184b StGB bestraft?

Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie nach § 184b StGB werden streng bestraft. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  • Besitz von Kinderpornografie:Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.
  • Verbreitung von Kinderpornografie:Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren.
  • Erwerb und Besitz:Der Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
  • Strafrahmen:Der Strafrahmen wurde 2021 verschärft und der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechenstatbestand eingestuft, was bedeutet, dass eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt.
  • Besondere Fälle:Bei minder schweren Fällen oder wenn der Täter nicht aus pädokrimineller Motivation handelte, kann das Gericht eine differenzierte Bewertung vornehmen und die Strafe entsprechend anpassen.

    Diese Regelungen sollen den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung stärken und die Verbreitung von kinderpornografischem Material effektiv bekämpfen.