⁠Welche Rolle spielt das Alter des Opfers bei der Strafzumessung in Sexualdelikten?

Das Alter des Opfers spielt eine wichtige Rolle bei der Strafzumessung in Sexualdelikten im deutschen Strafrecht:

  • Grundsätzlich gilt: je jünger das Opfer, desto höher die Strafe. Das Gesetz sieht für Sexualdelikte an Kindern unter 14 Jahren besonders hohe Mindeststrafen vor.
  • Bei Opfern unter 14 Jahren wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie nicht einwilligungsfähig sind. Jede sexuelle Handlung mit ihnen gilt daher als sexueller Missbrauch, auch ohne Anwendung von Gewalt.
  • Für Opfer zwischen 14 und 16 Jahren gibt es besondere Schutzvorschriften, wenn der Täter über 21 Jahre alt ist oder eine Zwangslage ausnutzt.
  • Bei Opfern unter 18 Jahren können bestimmte Qualifikationen greifen, z. B. wenn der Täter eine Autoritätsposition ausnutzt.
  • Das Alter des Opfers kann auch als besonders schwerer Fall gewertet werden und so zu einer höheren Strafzumessung führen.
  • Bei der Strafzumessung wird auch der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer berücksichtigt.
  • Die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Minderjährigen beginnt erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.

Insgesamt zeigt sich, dass der Gesetzgeber dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen einen hohen Stellenwert einräumt und dies in der Strafzumessung deutlich zum Ausdruck bringt.

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