Der Grundsatz “Nein heißt Nein” im deutschen Sexualstrafrecht bedeutet, dass jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person strafbar ist. Dies wurde 2016 mit einer Reform des Sexualstrafrechts im Strafgesetzbuch verankert.
Wichtige Aspekte sind:
- Es ist nicht mehr erforderlich, dass sich das Opfer körperlich wehrt oder Gewalt angewendet wird.
- Ein “Nein” kann verbal oder nonverbal durch Weinen, Wegdrehen oder Wegstoßen ausgedrückt werden.
- Auch wenn jemand seinen Willen nicht ausdrücken kann (z.B. weil er schläft), gilt dies als Ablehnung.
- Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person durchgeführt werden.
- Die Strafbarkeit umfasst ein breites Spektrum von sexuellen Übergriffen, von Belästigungen bis zur Vergewaltigung.
Diese Regelung stellt einen Paradigmenwechsel im deutschen Sexualstrafrecht dar und soll den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern. Sie ermöglicht es, Fälle strafrechtlich zu verfolgen, die zuvor aufgrund von Beweisschwierigkeiten oder rechtlichen Lücken nicht geahndet werden konnten. Der Grundsatz “Nein heißt Nein” soll die Rechte von Betroffenen stärken und klarstellen, dass jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar ist.