Im Kontext des Sexualstrafrechts bedeutet der Begriff “schutzlose Lage” eine Situation, in der das Opfer aufgrund äußerer Umstände oder seiner persönlichen Verfassung nicht in der Lage ist, sich gegen einen sexuellen Übergriff zu wehren oder Hilfe zu holen. Diese Lage wird objektiv bestimmt, das heißt, es kommt darauf an, ob das Opfer tatsächlich in einer schutzlosen Situation war, unabhängig davon, ob es dies subjektiv so empfunden hat.
Wichtige Aspekte der schutzlosen Lage sind:
- Objektive Bestimmung: Die schutzlose Lage wird objektiv beurteilt. Es wird geprüft, ob das Opfer tatsächlich in einer Situation war, in der es sich nicht wehren oder Hilfe holen konnte.
- Beispiele:Ein Kind, das an einen verlassenen Ort gebracht und dort sexuell missbraucht wird.
- Ausnutzen der Lage: Der Täter muss die schutzlose Lage des Opfers bewusst ausnutzen, um sexuelle Handlungen vorzunehmen.
- Rechtliche Konsequenzen: Das Ausnutzen einer schutzlosen Lage zur Vornahme sexueller Handlungen erfüllt den Tatbestand der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung nach § 177 StGB und wird entsprechend schwer bestraft.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass Personen, die sich in besonders verletzlichen Situationen befinden, besonderen Schutz genießen und Täter, die solche Situationen ausnutzen, entsprechend zur Verantwortung gezogen werden.