Opfer von Sexualstraftaten haben im deutschen Strafverfahren folgende wichtige Rechte:
- Recht auf Information: Sie müssen über den Ablauf des Verfahrens, ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden.
- Recht auf Schutz: Maßnahmen zum Schutz vor Einschüchterung und Vergeltung, z.B. getrennte Wartebereiche im Gericht.
- Recht auf Beistand: Sie können sich von einer Vertrauensperson oder einem Anwalt begleiten lassen.
- Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung: Professionelle Betreuung und Unterstützung während des gesamten Verfahrens.
- Recht auf Nebenklage: Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und aktiv daran teilzunehmen.
- Recht auf Akteneinsicht: Über einen Anwalt können sie Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen.
- Recht auf Befragung des Angeklagten und der Zeugen: Als Nebenkläger können sie Fragen stellen.
- Recht auf Vermeidung von Mehrfachvernehmungen: Wenn möglich, sollen wiederholte Befragungen vermieden werden.
- Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit: Bei der Vernehmung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
- Recht auf Opferentschädigung: Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
- Recht auf Dolmetscher: Bei Sprachbarrieren haben sie Anspruch auf kostenlose Übersetzung.
- Recht auf Benachrichtigung: Sie können über Haftentlassung oder Flucht des Täters informiert werden.
Diese Rechte sollen den Opferschutz stärken und eine sekundäre Viktimisierung durch das Strafverfahren verhindern.