Bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr gilt Folgendes seit April 2024 ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Ab diesem Wert gilt unter anderem das Autofahren unter Cannabiseinfluss als Ordnungswidrigkeit. BtM-Experten vergleichen dies mit 0,2 Promille Alkohol. So liegt der neue THC-Grenzwert weit unter 7 ng/ml – das wäre der Wert, ab dem eine Erhöhung des Risikos beim Autofahren anzunehmen ist. Eine Ausnahme in Bezug auf den THC-Grenzwert gilt für Personen, die aus medizinischen Gründen auf den Cannabiskonsum angewiesen sind.
Der Mischkonsum mit Alkohol im Straßenverkehr ist komplett verboten. Bei Verstößen drohen Strafen. Zudem besteht eine Sonderregelung für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren. Für diese Personengruppen gilt eine Nulltoleranz-Regelung beim Thema Cannabiskonsum und Autofahren.
Wann ist nach Cannabiskonsum eine legale Teilnahme am Straßenverkehr wieder möglich?
Diese Frage ist nicht allgemeingültig beantwortbar. Studien lassen jedoch darauf rückschließen, dass der THC-Wert bei gelegentlichem Cannabiskonsum innerhalb von etwa 8 bis 10 Stunden auf unter 1 ng/ml absinkt. Für Dauerkonsumenten stellt sich hier also weiterhin die Frage, wann das Autofahren rechtlich in Ordnung ist und wann nicht. Unter Umständen kann ein Selbsttesten mit sogenannten Drogenschnelltests hier eine pragmatische Lösung bieten. Es empfiehlt sich in jedem Fall, das Thema Cannabiskonsum und Autofahren nicht auf die „leichte Schulter zu nehmen“ – denn trotz Reform aus 2024 kann der Führerschein nach wie vor entzogen und eine MPU angeordnet werden.
Rechtliche Konsequenzen
Ersttäter
- 500 Euro Bußgeld
- 1 Monat Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
Wiederholungstäter
- Bis zu 1.500 Euro Bußgeld
- 3 Monate Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
Weitere mögliche Konsequenzen
- Bei wiederholten Verstößen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
- In schwerwiegenden Fällen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren.
Wichtig: Grundsätzlich gilt, dass der Konsum vor oder während des Autofahrens trotz Cannabislegalisierung weiterhin nicht erlaubt ist und entsprechend sanktioniert wird.
Im Falle eines Falles: Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen versierten Cannabis-Anwalt, um sich rechtlich beraten zu lassen und diesen ggf. als Strafverteidiger in Berlin zu beauftragen. Als im BtMG spezialisierter Anwalt unterstützt RA von Rüden Sie in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Betäubungsmittel.