Eine Fahrerflucht kann erhebliche Folgen für den Versicherungsschutz des Unfallverursachers haben:
- Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt zunächst den Schaden des Geschädigten. Allerdings kann sie anschließend Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, d.h. die Kosten (bis zu maximal 5.000 Euro) vom Unfallverursacher zurückfordern.
- Verlust des Kaskoschutzes:
Bei einer Fahrerflucht erlischt in der Regel der Kaskoschutz. Das bedeutet, dass die Vollkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers aufkommt.
- Kündigung des Versicherungsvertrags:
Die Versicherung hat das Recht, nach einer Unfallflucht den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
- Keine Leistung der Rechtsschutzversicherung:
Die Rechtsschutzversicherung ist bei Fahrerflucht in der Regel nicht zur Deckung von Kosten verpflichtet.
- Obliegenheitsverletzung:
Eine Fahrerflucht kann als Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber der Versicherung gewertet werden. Dies kann zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen, wenn die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich erfolgte und kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungspflicht war.
- Höhere Versicherungsbeiträge:
Nach einer Fahrerflucht ist mit einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge zu rechnen, da der Versicherungsnehmer als höheres Risiko eingestuft wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Folgen nicht nur eintreten, wenn der Versicherungsnehmer selbst Fahrerflucht begeht, sondern auch, wenn jemand anderes mit seinem versicherten Fahrzeug Fahrerflucht begeht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Fahrerflucht schwerwiegende finanzielle und versicherungstechnische Konsequenzen haben kann, die weit über die strafrechtlichen Folgen hinausgehen.