Wird der Straßenverkehr und insbesondere die Vorfahrt durch aufgestellte Verkehrsschilder geregelt, tritt die allgemeine Vorfahrtsregel rechts vor links zurück. Wird die Vorfahrt durch eine Ampel geregelt, überlagert diese Regelung zusätzlich aufgestellte Verkehrsschilder und Vorfahrtsschilder. Diese treten in Kraft, wenn die Ampel ausfällt.
Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckDas Zeichen 205 ordnet dem Fahrzeugführer an, an der nächsten Kreuzung die Vorfahrt zu gewähren. Das Zeichen kann entweder unmittelbar vor der Kreuzung, oder mit einem gewissen Abstand und einem die Entfernung zu der Kreuzung angebenden Zusatzzeichen aufgestellt werden.
Dies Zeichen gibt dem Verkehrsteilnehmer an der nächsten Kreuzung oder Einmündung die Vorfahrt.
Dieses Zeichen zeigt eine Vorfahrtsstraße an. Das Zeichen zeigt an, dass die Vorfahrt so lange besteht, bis zum nächsten Zeichen 205, 206 oder 307.
Dieses Zeichen zeigt das Ende der Vorfahrtsstraße an.
Dieses Zeichen zeigt an, dass wer ein Fahrzeug führt, Vorrang vor dem Gegenverkehr hat.
Dieses Zeichen ist das Gegenüber zu Zeichen 308 und zeigt dem Verkehrsteilnehmer an, dass er dem entgegenkommenden Verkehr den Vorrang zu gewähren hat.
Dieses Zeichen weist darauf hin, dass an der nächsten Kreuzung, die rechts vor links Regelung gilt.
Das Andreaskreuz wird an Bahnübergängen aufgestellt und zeigt an, dass der Schienenverkehr vorfahrt hat.