Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

2020: Die Neuerungen im Bußgeldkatalog

Im Jahr 2020 gelten neue Regeln und Strafen im Verkehrsrecht.

Der neue Bußgeldkatalog 2020 hält – wie auch im vergangenen Jahr – diverse Änderungen im Verkehrsrecht bereit. Die Vorschläge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sehen unter anderem mehr Sicherheit für Radfahrer und höhere Strafen für Falschparker vor. Zudem umfasst die geplante StVO-Novelle neue Verkehrsschilder und Symbolbilder. Anfang November 2019 hat die Bundesregierung dem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Zurzeit liegen die Neuerung den Ländern im Bundesrat vor.

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Härtere Strafen für Falschparker im Bußgeldkatalog 2020

  • Parken in zweiter Reihe: sowie auf Geh- und Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen sollen statt 15 bis 30 Euro nun bis zu 100 Euro kosten und gegebenenfalls Punkte in Flensburg zur Folge haben.
  • Halten auf Schutzstreifen: soll grundsätzlich verboten werden und bedeutet dann ein Bußgeld bis 100 Euro.
  • Das Bilden einer Rettungsgasse: bei stockendem Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften ist Pflicht. Wer sich nicht daran hält, muss künftig bis zu 320 Euro Strafe zahlen und erhält zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Das Durchfahren einer Rettungsgasse wird genauso hart bestraft.

StVO-Novelle: Mehr Sicherheit für Fahrräder

  • Beim Überholen von Fahrradfahrern: gilt ein neuer Mindestabstand. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter, außerorts zwei Meter Abstand halten. Der Mindestabstand gilt auch für das Überholen von Fußgängern und E-Tretrollern. Bisher verlangte die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“.
  • Ein neues Schild: soll anzeigen, dass das Überholen von Zweirädern ganz verboten ist. Es kann beispielsweise an Engstellen aufgestellt werden.
  • Der grüne Pfeil für Fahrradfahrer: ist geplant und erleichtert Radfahrern zukünftig das Rechtsabbiegen.
  • Fahrradzonen: sollen durch zuständige Behörden eingerichtet werden können. Hier haben Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge – wie E-Roller – Vorrang.

Neue Verkehrsschilder im Jahr 2020

  • Ein neues Schild für Carsharing-Fahrzeuge: weist auf Parkplätze hin, die ausschließlich von Carsharing-Autos genutzt werden dürfen. Diese Autos müssen mit einer entsprechenden Plakette als Carsharing-Fahrzeuge gekennzeichnet sein.
  • Lastenfahrräder: sollen stärker gefördert werden. Daher können zuständige Behörden zukünftig Parkflächen und Ladezonen mit einem neuen Sinnbild extra für Lastenräder kennzeichnen.
  • Das Verkehrszeichen Radschnellweg: soll eingeführt werden und weist Strecken unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit als eine Art „Autobahn für Fahrräder“ aus.

Weitere Änderungen im Verkehrsrecht

  • Der Automatik-Führerschein: soll attraktiver werden. So dürfen Fahrschüler, die das Fahren in einem Automatikwagen lernen, nach nur wenigen Stunden in einem Schaltwagen und einer Eignungsprüfung durch einen Fahrlehrer auch einen Schaltwagen fahren. Eine extra Fahrprüfung entfällt.
  • Den Moped-Führerschein: könnten Jugendliche zukünftig bereits mit 15 statt 16 Jahren ablegen dürfen. Das Bundesverkehrsministerium will die Entscheidung über das Mindestalter für den Moped-Führerschein den Bundesländern überlassen.
  • Blitzer-Apps: auf dem Smartphone oder dem Navigationsgerät sind nun ausdrücklich verboten. Nutzt ein Autofahrer dennoch eine Blitzer-App, drohen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Ein Abbiegeassistent für Lang-Lkw: wird ab 1. Juli 2020 zur Pflicht. Neue Lkw mit einer Länge von 18,75 bis 25,25 Metern müssen dann mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.
  • Beim Abbiegen: dürfen Lkw über 3,5 Tonnen nur noch Schrittgeschwindigkeit – sprich sieben bis elf km/h – fahren. Bei Verstoß drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
  • Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität: wird bis 2025 verlängert und gleichzeitig erhöht. Die Kosten teilen sich Bund und Automobilindustrie jeweils zur Hälfte.
  • Das Fuel Consumption Monitoring (FCM): ist ab 1. Januar 2020 für alle Plug-in-Hybridautos Pflicht. Dabei werden die Verbrauchsdaten des Fahrzeugs lebenslang gespeichert, um Unterschiede zwischen Herstellerangaben und realem Verbrauch feststellen zu können.
  • Die HU-Plakette: gibt an, für welche Fahrzeuge die Hauptuntersuchung ansteht. Im Jahr 2020 sind alle Fahrzeuge mit einer blauen Plakette an der Reihe.
  • Die Typenklassen bei Versicherungen: werden überarbeitet. Rund 4,6 Millionen Autofahrer werden besser eingestuft. Für 6,5 Millionen Fahrer steigen die Beiträge für die Kfz-Versicherung in diesem Jahr.
  • Die Pkw-Maut: wird nicht eingeführt. Laut dem Europäischen Gerichtshof verstoße die Maut gegen EU-Recht, da ausschließlich EU-Mitgliedsstaaten die Gebühren zahlen müssten.
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