Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Geblitzt worden? Diese Bußgelder drohen jetzt

Geblitzt worden? Blitzer stehen in der ganzen Bundesrepublik verteilt – mal fest installiert als stationärer Blitzer, mal temporär als mobiler Blitzer. Grundsätzlich haben sie die Aufgabe, festzuhalten, welche Verkehrsteilnehmer sich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten und trotz eines Toleranzabzugs zu schnell fahren. Wer dann geblitzt wird, muss meistens nicht lange auf den Bußgeldbescheid warten. Der Geschwindigkeitsverstoß kann dabei teuer werden. Der Bußgeldkatalog gibt hierfür die Strafen vor: Neben einem Bußgeld können Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen, wenn man geblitzt wurde.

Wichtig: Die Strafe kann sich ändern, wenn festgestellt wird, dass der Fahrer mehrere Verstöße beging, er etwa geblitzt wurde und nicht angeschnallt war oder zu schnell fuhr und gleichzeitig das Handy am Ohr hatte.

Wie man am besten reagiert, wenn man geblitzt worden ist und ein Bußgeld droht, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden im Video:

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Ab wann wird man geblitzt?

Wann der Blitzer auslöst, hängt von der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit ab. Fährt ein Auto schneller als die erlaubte Geschwindigkeit und wurde der Blitzer korrekt eingestellt, löst das Messgerät aus. Nicht immer ist der Blitz dabei sichtbar und nicht immer ist die Messung fehlerfrei. In einigen Fällen kann sich ein Einspruch gegen das Messergebnis lohnen, zum Beispiel wenn man beim Überholen geblitzt wurde.

Stationär und mobil: Welche Blitzertypen gibt es?

Stationäre Blitzer sind fest installierte Blitzer, die an einem festen Standort zu jeder Zeit die Geschwindigkeit sowie Rotlicht- oder Abstandsverstöße von Fahrzeugen, aber auch von Fahrrädern, messen können. Ortskundige Autofahrer wissen schnell, wo sich der stationäre Blitzer befindet und drosseln ihr Tempo rechtzeitig auf die vorgegebene Geschwindigkeit.

Mobile Blitzer hingegen werden nur temporär aufgestellt. Sie sollen auch Fahrer, die sich in der Gegend auskennen, überraschen und während der Tempoüberschreitung blitzen. Häufig kommen diese Messgeräte beim sogenannten Blitzermarathon zum Einsatz – wenn die Polizei bundesweit Temposünder blitzt und so auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam machen möchte. Radarfallen werden übrigens nur von Kommunen oder der Polizei installiert. Als Privatperson kann man keinen Blitzer beantragen.

Achtung: Sogenannte Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps für das Handy können auf kommende Blitzer hinweisen. Ihre Nutzung ist allerdings illegal.

Fahrer über Nummernschild und Blitzerfoto identifizierbar

In der Regel wird ein Blitzerfoto von Fahrer und Nummernschild aufgenommen, das später zur Identifikation des Fahrers dienen soll. Denn: In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Es muss also derjenige die Strafen übernehmen, der das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren hat und geblitzt wurde – nicht der Halter des Fahrzeugs. Doch nicht jede Art von Blitzer lösen auch einen visuell wahrnehmbaren Blitz aus. Bei Infrarot-Blitzern – auch Schwarzblitzer genannt – ist bei der Erstellung des Fotos kein Blitz sichtbar.

Achtung: Wer in einem Mietwagen geblitzt wird, kann ebenfalls über das Blitzerfoto als Fahrer identifiziert werden. Oft fällt zusätzlich zum Bußgeld noch eine Bearbeitungsgebühr des Autoverleihers an.

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Welche typischen Fehler können bei Blitzern auftreten?

Bei Blitzern können Fehler vorkommen, bei deren Vorliegen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend ist. Wer beispielsweise geblitzt wurde und einen Bußgeldbescheid mit Blitzerfoto erhält, sollte überprüfen, ob er auf dem Foto zweifelsfrei zu identifizieren ist. Aufgrund der geltenden Fahrerhaftung muss die Behörde den tatsächlichen Fahrer des Verkehrsverstoßes ermitteln. Gelingt das mithilfe des Fotos nicht, bestehen gute Aussichten, dass die Behörde das Bußgeldverfahren einstellt. Zudem muss die Behörde konkrete Richtlinien beachten, wenn sie einen Blitzer aufstellt. Ist der Blitzer nicht korrekt installiert, können beispielsweise die Messergebnisse verfälscht werden, was einen Einspruch gegen die Messung begünstigt.

Geblitzt? Blitzer sind im ganzen Land installiert und verursachen Bußgelder oder Fahrverbote.

Es können noch weitere technische Fehler vorliegen, die jedoch meist nur ein Anwalt für Verkehrsrecht nachweisen kann, da er volle Akteneinsicht erhält. So besteht die Möglichkeit, dass bei einem auf Radartechnik gestützten Gerät die Ausrichtung nicht ordnungsgemäß vorgenommen und dadurch von einem falschen Winkel aus gemessen und geblitzt wurde. Ein Anwalt kann auch prüfen, ob ein gültiger Eichschein für die Blitzeranlage vorliegt. Zudem kann es bei einem Spurwechsel zu Fehlern bei der Messung kommen, da die Blitzertechnik nur auf das Geradeausfahren ausgelegt ist. All diese Fehler können zur Folge haben, dass die Geschwindigkeitsmessung und damit auch der Bußgeldbescheid für ungültig erklärt wird.

Wichtig: Wer geblitzt wird, obwohl er einen Tempomaten eingeschaltet hatte, muss dennoch mit einer Strafe rechnen. Gerichte sind sich einig, dass ein defekter Tempomat kein ausreichender Grund für das Abwenden des Bußgeldes ist.

Was passiert, nachdem man geblitzt wurde?

Je nachdem, wie hoch das Bußgeld entsprechend des Bußgeldkatalogs ausfällt, gibt es zwei mögliche Szenarien, die den geblitzten Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrads erwarten. Entscheidend ist dabei, ob das Bußgeld über oder unter 55 Euro liegt.

Geblitzt: Bußgeld unter 55 Euro

Liegt das Bußgeld, weil man geblitzt wurde, unter 55 Euro, wird dem Fahrzeughalter häufig ein Verwarnungsbogen zugeschickt. Sofern der betroffene Fahrer dem Verstoß zustimmt und das Verwarngeld innerhalb von 14 Tagen zahlt, gilt die Angelegenheit als erledigt.

Geblitzt: Bußgeld über 55 Euro

Wenn der zu zahlende Betrag mehr als 55 Euro beträgt, wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Fahrzeughalter erhält dann einen Anhörungsbogen und kann sich zu dem erhobenen Vorwurf äußern, weil er nicht automatisch mit dem geblitzten Verkehrssünder gleichzusetzen ist. Diese Konstellation kommt insbesondere bei geblitzten Firmenwagen vor. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit, den wahren Fahrer zu benennen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Wird das Geld innerhalb von zwei Wochen gezahlt, gilt das Bußgeldverfahren als beendet und es entstehen keine weiteren Kosten.

Wichtig: Wer im Ausland geblitzt wurde, muss mit anderen Strafen und einem anderen Bußgeldverfahren rechnen.

Geblitzt worden: Sollte ich Einspruch einlegen?

Wurde ein Fahrzeugführer geblitzt und ist mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden, kann er Einspruch einlegen. Das kann sich lohnen, da Blitzgeräte Fehler aufweisen oder falsch bedient werden können. Auch der falsche Abstand vom Blitzer zum Schild mit der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit ist ein Grund für einen Einspruch. Besonders Fahranfänger, die in der Probezeit geblitzt werden, sollten diesen Schritt in Betracht ziehen. Wer geblitzt worden ist und Einspruch einlegen möchte, sollte sich in jedem Fall anwaltlichen Rat suchen.

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