Ein ausreichender Sicherheitsabstand innerorts und ein angemessener Abstand außerorts zwischen den Fahrzeugen kann schwere Auffahrunfälle vermeiden. Halten Fahrer einen großzügigen Sicherheitsabstand zu den Kfz um sich herum, haben alle Verkehrsteilnehmer ausreichend Platz. Der Abstand ermöglicht dem Fahrer gleichzeitig, auf diverse Verkehrssituationen rechtzeitig reagieren zu können. Bei zu geringem Sicherheitsabstand können Bußgeld, Punkte und Fahrverbote laut Bußgeldkatalog fällig werden.
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Zum Blitzer-CheckWird der vorgegebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht eingehalten und der Fahrzeugführer gerät in eine Abstandskontrolle, können Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote als Strafe drohen. Dabei ist es unerheblich, ob die Abstandsunterschreitung auf der Autobahn oder in der Stadt begangen wurde. Konkrete Regelungen zu Abstandsverstößen finden sich im Bußgeldkatalog. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei nach der gefahrenen Geschwindigkeit, während der der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Zudem beeinflusst die Konsequenz des begangenen Abstandsverstoßes die Höhe der Strafe: Die Gefährdung von Personen oder die Beschädigung eines Gegenstandes ziehen ein höheres Bußgeld nach sich. Wiederholungstäter müssen ebenfalls mit höheren Strafen rechnen.
Abstandsverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | wohl nicht | ||
… mit Gefährdung | 30 € | wohl nicht | ||
… mit Sachbeschädigung | 35 € | wohl nicht | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | ||||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | hier prüfen** | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | ||||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | ||||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | hier prüfen** | |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
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Die Strafen können durch die Polizei während einer Verkehrskontrolle verhängt werden, nachdem das Fahrverhalten des Verkehrsteilnehmers dafür Anlass gegeben hat. Sie kann aber auch in einem per Post verschickten Bußgeldbescheid angekündigt werden – zum Beispiel, wenn durch stationäre Abstandsmessverfahren ein Verstoß festgestellt wurde. In einigen Fällen kann begründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes eingelegt werden. Hier lohnt es sich, anwaltlichen Rat zu suchen.
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Zum Blitzer-CheckDas Unterschreiten des vorgegebenen Sicherheitsabstandes birgt große Gefahren, da unter Umständen Zeit und Strecke fehlen, um die richtige Entscheidung bei plötzlichen Situationsveränderungen im Straßenverkehr zu treffen. Daher sind alle Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, vorgegebene Abstände zum voranfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Da viele Unfälle von Fahranfängern verursacht werden, sind Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, besonders angehalten, stets auf den richtigen Sicherheitsabstand zu achten. Halten sie den Mindestabstand nicht ein und werden dabei erwischt, drohen neben den Strafen aus dem Bußgeldkatalog auch Probezeitmaßnahmen.
Gründe für eine Abstandsunterschreitung können eine bewusste Nötigung, Selbstüberschätzung der eigenen fahrerischen Fähigkeiten oder die Fehleinschätzung der eigenen Reaktionsschnelligkeit sein. Das dichte Auffahren – das umgangssprachliche Drängeln – zählt zu einer der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Wird die Missachtung des Sicherheitsabstandes festgestellt, muss der betreffende Fahrer mit Strafen rechnen, die von Geldbußen bis zu Fahrverboten reichen.
Nach § 4 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst. Diese Regel gilt auch für Radfahrer im Verhältnis zu einem vorausfahrenden Fahrzeug oder Fahrrad. Die Pflicht zu einem ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann betrifft grundsätzlich nur das vorausfahrende Fahrzeug auf dem gleichen Fahrstreifen. Schert beispielsweise der Vordermann zum Überholen auf einen anderen Fahrstreifen aus, so gilt die Pflicht zum ausreichenden Abstand gegenüber diesem Fahrzeug nicht mehr.
Wie groß der Sicherheitsabstand im Einzelfall sein muss, hängt von der Fahrgeschwindigkeit und den Verkehrsverhältnissen ab. So wird bei der notwendigen Länge des Sicherheitsabstandes unterschieden, ob das Fahrzeug innerorts oder außerorts unterwegs ist. Zudem gelten für den Sicherheitsabstand von Lkw andere Regeln als bei Pkw, da die Lastkraftwagen länger und schwerer sind. Zudem gibt es extra Regeln für den idealen Abstand an einer Ampel.
Ein Fahrzeugführer muss auch beim Überholen auf einen ausreichenden Seitenabstand zum zu überholenden Fahrzeug achten. Der jeweils nötige Sicherheitsabstand hängt dabei vom anderen Verkehrsteilnehmer ab. Bei einem Motorrad, Fahrrad oder Elektro-Tretroller, die zu den einspurigen Fahrzeugen gehören, sowie zu Fußgängern muss laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Gegenüber Pkw oder Lastwagen sollte mindestens ein Meter Abstand beim Überholen bestehen. Der Sicherheitsabstand zu wartenden Linienbussen muss noch größer sein: mindestens zwei Meter. Der Abstand zur Seite ist nicht nur abhängig von den jeweiligen Verkehrsteilnehmern, sondern auch von der gefahrenen Geschwindigkeit. Grundsätzlich sollte der Abstand mit steigendem Tempo erhöht werden, da schon geringe Lenkfehler zum Verlassen der Spur führen können.
Eine Strafe wegen eines Abstandsverstoßes oder gar einen Auffahrunfall sollte jeder Verkehrsteilnehmer vermeiden, indem der Mindestabstand jederzeit eingehalten wird. In der Regel bilden der zu erwartende Bremsweg und die Reaktionszeit den Anhalteweg. Dabei gilt folgende Faustformel:
Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg
Daraus ergibt sich der einzuhaltende Mindestsicherheitsabstand. Eine genaue Berechnung ist während der Fahrt aber quasi unmöglich. Daher empfiehlt es sich, die Faustformel „Mindestabstand gleich halber Tachowert“ zu befolgen. Viele Fahrzeuge verfügen bereits über Assistenzsysteme, die den Fahrer bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes warnen. Ein Fahrzeugführer sollte sich jedoch nicht ausschließlich auf den Abstandstempomat verlassen. Die Verantwortung verbleibt weiterhin beim Fahrer selbst.
Bevor den Verkehrsteilnehmer eine Sanktion wegen eines Abstandsverstoßes treffen kann, muss eine nachgewiesene Abstandsmessung vorliegen. Anders als bei einer Tempokontrolle werden keine Blitzeranlagen verwendet. Die Polizei bedient sich hierbei verschiedenen Verfahren und Systemen, um die Abstände messen zu können. In der Praxis werden häufig die folgenden Messmethoden angewandt:
Bei einer mobilen Abstandsmessung wird üblicherweise ein Toleranzwert von circa fünf Prozent abgezogen. Dieser Abzug erfolgt vorsorglich, da Messfehler nie ausgeschlossen werden können. Ungenauigkeiten bei der Abstandsmessung resultieren jedoch nicht nur aus den Messgeräten, sondern können auch durch Bedienungsfehler von den Polizeibeamten auftreten. Der größte Toleranzabzug erfolgt bei einer optischen Abstandsmessung ohne technische Hilfsmittel. Aufgrund der möglicherweise sehr hohen Ungenauigkeit erfolgt ein Abzug von rund 33 Prozent. Einige Toleranzabzüge können automatisch durch die Software des Messgerätes erfolgen. In einigen Fällen wird der Toleranzwert nachträglich durch die Polizeibeamten abgezogen. Auch die Gerichte können bei einer Verhandlung den Wert subtrahieren.
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