Punkte in Flensburg sagen jedem Autofahrer etwas. Eng verbunden sind die Punkte in Flensburg mit dem Kraftfahrt-Bundesamt – kurz KBA – mit Sitz in Flensburg. Die Bundesoberbehörde, die für den Straßenverkehr zuständig ist, betreut insbesondere das Fahreignungsregister, in dem die Punkte in Flensburg gesammelt werden.
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Zum Blitzer-CheckDas Fahreignungsregister in Flensburg – kurz FAER – hieß früher Verkehrszentralregister (VZR). Im Fahreignungsregister werden Informationen über die Fahrer gespeichert, die eine oder mehrere mit Punkten in Flensburg belegte Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Zu diesen Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, das Überfahren einer roten Ampel oder Falschparken. Die Entscheidung über Maßnahmen bei Regelverstößen im Straßenverkehr trifft dabei nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde, auch Führerscheinstelle genannt. Das KBA erfasst die verhängten Strafen – wie die Punkte – lediglich im Fahreignungsregister.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt der neue Punktekatalog zur Sanktionierung von Regelverstößen im Straßenverkehr. Vor diesem Tag konnten Fahrzeugführer maximal 18 Punkte im Punkteregister bekommen. Heute sind es nur noch acht Punkte. Der neue Punktekatalog umfasst drei Maßnahmen-Stufen. Dabei ziehen ein bis drei Punkte in Flensburg noch keine Konsequenzen nach sich. Im Übrigen gilt der aktuelle Punktekatalog auch für Fahranfänger in der Probezeit. Bei besonders schweren Verstößen gegen das Verkehrsrecht erwarten den Fahranfänger gegebenenfalls noch zusätzliche Strafen. Hier die alte und neue Punktetabelle:
Punkte in Flensburg nach altem System | Punkte in Flensburg nach neuem System | Konsequenzen |
1 bis 3 | 1 | Vormerkung |
4 bis 5 | 2 | Vormerkung |
6 bis 7 | 3 | Vormerkung |
8 bis 10 | 4 | Ermahnung |
11 bis 13 | 5 | Ermahnung |
14 bis 15 | 6 | Verwarnung |
16 bis 17 | 7 | Verwarnung |
18 | 8 | Führerscheinentzug |
Punkte in Flensburg nach altem System | Punkte in Flensburg nach neuem System | Konsequenzen |
1 bis 3 | 1 | Vormerkung |
4 bis 5 | 2 | Vormerkung |
6 bis 7 | 3 | Vormerkung |
8 bis 10 | 4 | Ermahnung |
11 bis 13 | 5 | Ermahnung |
14 bis 15 | 6 | Verwarnung |
16 bis 17 | 7 | Verwarnung |
18 | 8 | Führerschein-entzug |
Erreicht ein Fahrer einen Punktestand von vier bis fünf Punkten in Flensburg, erhält er eine Ermahnung. Gleichzeitig wird er auf eine mögliche freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Im Rahmen dieses Seminars können gesammelte Punkte wieder abgebaut werden. Pro besuchtes Seminar wird ein Punkt aus dem Register gestrichen.
Eine Verwarnung spricht das Kraftfahrt-Bundesamt bei sechs bis sieben angesammelten Punkten in Flensburg aus. Der Fahrer hat die Möglichkeit, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ohne Punktereduzierung teilzunehmen. Zudem weist das KBA darauf hin, dass im nächsten Schritt die Fahrerlaubnis entzogen werden muss, sollte der betreffende Fahrer durch weitere Regelverstöße noch mehr Punkte in Flensburg erhalten.
Bei einem Punktestand von acht Punkten in Flensburg oder mehr entzieht das Kraftfahrt-Bundesamt dem Fahrer die Fahrerlaubnis. Diese Maßnahme dient dem Interesse der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Allgemeinheit, da der Fahrer sich allem Anschein nach nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten kann oder will. Mit Entzug der Fahrerlaubnis beginnt eine Sperrfrist von sechs Monaten. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist kann der Fahrer einen Antrag auf Wiedereinteilung stellen. Um den Führerschein wieder zu erlangen, ist gegebenenfalls eine absolvierte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis erforderlich.
Jeder Autofahrer hat das Recht darauf, seine Eintragung im Fahreignungsregister zu erfahren. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt jedem Bürger, der im Fahreignungsregister verzeichnet ist, eine kostenlose Auskunft über den aktuellen Punktestand. So kann der jeweilige Fahrer auch prüfen, ob die Punkte in Flensburg nach Ablauf der vorgegebenen Verjährungsfrist automatisch gelöscht wurden.
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