Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts im Bußgeldkatalog 2024

Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts? In beiden Fällen drohen Punkte, Fahrverbote und Geldbußen

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr finden häufig statt – sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Gründe für zu schnelles Fahren können ganz unterschiedlich sein: Zeitdruck, Unachtsamkeit oder illegale Autorennen. Wird die überhöhte Geschwindigkeit eines Fahrzeugs gemessen, drohen Bußgelder aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein vorübergehendes Fahrverbot.

Welche Strafe droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften sind unterschiedliche Sanktionen im Bußgeldkatalog festgelegt. Da das Gefahrenpotenzial innerorts größer ist als außerhalb geschlossener Ortschaften, sind die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen in Ortschaften höher als außerorts.

Wiederholungstäter werden in der Regel mit härteren Sanktionen konfrontiert und auch gegen Fahrer in der Probezeit können strengere Maßnahmen eingeleitet werden. Hier lohnt es sich, einen Anwalt prüfen zu lassen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Diese Bußgelder für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße gelten laut aktuellem Bußgeldkatalog:

Geschwindigkeitsverstoß innerortsStrafePunkteFahrverbotEinspruch?
… bis 10 km/h30 €wohl nicht
… 11 – 15 km/h50 €wohl nicht
… 16 – 20 km/h 70 €wohl nicht
… 21 – 25 km/h 115 €1hier prüfen**
… 26 – 30 km/h 180 €1(1 Monat)*hier prüfen**
… 31 – 40 km/h 260 €21 Monathier prüfen**
… 41 – 50 km/h 400 €21 Monathier prüfen**
… 51 – 60 km/h 560 €22 Monatehier prüfen**
… 61 – 70 km/h 700 €23 Monatehier prüfen**
…über 70 km/h800 €23 Monatehier prüfen**

* Ein Fahrverbot wird erst verhängt, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Dann gilt der Fahrer als Wiederholungstäter.

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Geschwindigkeitsüberschreitung? Welche Geschwindigkeit ist innerorts erlaubt?

Grundsätzlich gilt gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. Eine Abweichung dieser Regel stellen 30er-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche dar, wie sie in Wohngebieten üblich sind. Hier sind geringere Geschwindigkeiten – bis zu Schrittgeschwindigkeit – vorgeschrieben.

Welche Strafe droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?

Auch für festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen außerorts werden Maßnahmen gegen den Fahrzeugführer aus dem Bußgeldkatalog eingeleitet – abhängig von der Höhe der Überschreitung der Geschwindigkeit. Sie reichen in Deutschland von einer Geldbuße von 20 Euro bis zu einem vorübergehenden Fahrverbot von drei Monaten, zwei Punkten in Flensburg und 700 Euro Bußgeld bei Tempoüberschreitungen von über 70 km/h. Diese Strafen gelten laut gültigem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße außerorts:

Geschwindigkeitsverstoß außerortsStrafePunkteFahrverbotEinspruch?
… bis 10 Km/h20 €wohl nicht
… 11 – 15 Km/h40 €wohl nicht
… 16 – 20 Km/h60 €wohl nicht
… 21 – 25 Km/h100 €1hier prüfen**
… 26 – 30 Km/h150 €1(1 Monat)*hier prüfen**
… 31 – 40 Km/h200 €1(1 Monat)*hier prüfen**
… 41 – 50 Km/h320 €21 Monathier prüfen**
… 51 – 60 Km/h480 €21 Monathier prüfen**
… 61 – 70 Km/h600 €22 Monatehier prüfen**
…über 70 Km/h700 €23 Monatehier prüfen**

* Ein Fahrverbot wird erst verhängt, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Auch dann wird der Fahrer als Wiederholungstäter eingestuft.

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Achtung: Diese Bußgelder stammen aus dem Bußgeldkatalog für Deutschland. Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland können von dieser Tabelle stark abweichen.

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Welche Geschwindigkeit ist außerorts erlaubt?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften – wie auf Kraftfahrstraßen und Landstraßen – bestimmt § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO. Für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Für alle weiteren Kraftfahrzeuge gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die maximal erlaubte Geschwindigkeit laut Bußgeldkatalog beträgt für folgende Fahrzeuge 80 km/h:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw
  • Pkw mit Anhänger
  • Lkw und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger
  • Kraftomnibusse (auch mit Gepäckanhänger)

Für folgende Fahrzeuge ist hingegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h vorgesehen:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Pkw, Lkw und Wohnmobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen

Diese allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten jedoch selten auf Autobahnen. Hier gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die eine empfohlene maximale Geschwindigkeit darstellt. Diese Richtgeschwindigkeit kann durch Schilder eingeschränkt werden, die eine andere maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit ausweisen. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es auf Autobahnen nicht. Bei schlechten Straßen- und Wetterverhältnissen, wie Nebel, Schnee oder Regen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Hier können hohe Strafen anfallen, wenn trotz schlechter Sichtverhältnisse zu schnell gefahren wird.

Achtung: Die Nutzung von Radarwarngeräten, die rechtzeitig auf Blitzer aufmerksam machen, ist in Deutschland verboten. Wer erwischt wird, muss 75 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

Zu schnell gefahren: Wann droht ein Fahrverbot?

Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zu einem Fahrverbot, wenn die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wurde. Auch außerorts wird das Fahrverbot neben einer variierenden Geldbuße und mindestens einem Punkt in Flensburg stets ausgesprochen, sobald der Führer des Kraftfahrzeugs 26 km/h oder mehr zu schnell fährt.

Wann tritt das Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in Kraft?

Bei Kfz-Fahrern, die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot auferlegt bekommen haben, wird das Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid rechtskräftig. Der betroffene Kfz-Fahrer muss seinen Führerschein für die Dauer des Verbots bei der zuständigen Behörde abgeben. Mit der Abgabe beginnt die Verbotsfrist, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Sofern der Kfz-Fahrer innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot erhalten hat, kann er den Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbotes wegen einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts oder außerorts in einem Zeitraum von vier Monaten frei wählen.

Fazit: Ein Geschwindigkeitsverstoß hat Folgen

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sowie eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts hat also Konsequenzen. Strafmildernd kann sich der Toleranzabzug auswirken, der in jedem Bußgeldbescheid vorgenommen wird.

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