Der neue Bußgeldkatalog 2021 hat lange auf sich warten lassen. Die Verkehrsminister aus Bund und Ländern konnten sich fast zwei Jahre lang nicht auf die neuen Bußen bei Verkehrsverstößen in Deutschland einigen. Nun wurde der neue Bußgeldkatalog festgelegt und vom Bundesrat angenommen: Seit 9. November 2021 gilt die aktuelle Fassung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Ein Fokus bei der Überarbeitung und Erweiterung der Bußen lag auf der verbesserten Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Größter Streitpunkt bei der StVO-Novelle waren die Strafen bei Tempoverstößen. Es gilt jetzt eine neue hohe Blitzer-Strafe 2021: Wer zu schnell fährt muss das doppelte des bisherigen Bußgeldes zahlen. Dafür drohen keine schnellen Fahrverbote mehr. Ursprünglich sollten bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h innerorts beziehungsweise ab 26 km/h außerorts bereits Fahrverbote verhängt werden. Die Verkehrsminister haben diese Strafe aus dem neuen Bußgeldkatalog aber wieder gestrichen.
Auch das Falschparken und fehlerhafte Halten wird teurer. Hier haben sich die Bußgelder 2021 ebenfalls erhöht – zum Teil sind sie mehr als doppelt so hoch im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog. Zudem haben die Verkehrsminister neue Ordnungswidrigkeiten in den Bußgeldkatalog 2021 aufgenommen: Um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, sind das Halten auf dem Fahrrad-Schutzstreifen und das Parken auf Geh- und Radwegen für über eine Stunde verboten und werden geahndet.
Welcher Bußgeldkatalog gilt 2021? Hier fassen wir alle wichtigen Änderungen und Ergänzungen im neuen Bußgeldkatalog übersichtlich für Sie zusammen:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen