Rote Ampel überfahren und einen Rotlichtverstoß begangen? Ampeln regeln die Vorfahrt an Kreuzungen und Bahnübergängen und tragen somit zu einem geregelten, sicheren Straßenverkehr bei. Die Missachtung einer roten Ampel kann das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen. Eile, Unachtsamkeit oder falsch eingeschätzte Geschwindigkeit – schnell wird eine rote Ampel überfahren. Dann drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog.
Selbst wenn es beim Rotlichtverstoß zu keinem Unfall kommt, kann diese Ordnungswidrigkeit bemerkt werden. Einige Ampeln sind mit Blitzern ausgestattet, die einen Rotlichtverstoß festhalten. Wer eine rote Ampel überfährt und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine gelbe Ampel überfährt und dabei den Verkehr gefährdet oder den grünen Pfeil an einer Ampel missachtet. Auch hier drohen Bußgelder.
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Zum Blitzer-CheckWird eine rote Ampel überfahren und in den Gefahrenbereich eingefahren, ist entscheidend, wie lange die Ampel bereits rot war. Denn: Von der Art des Rotlichtverstoßes hängen Höhe und Dauer der drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2024 ab. Es wird dabei zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Diese Unterscheidung und die Strafen für überfahrene rote Ampeln gelten dabei sowohl für Auto-, Lkw– und Motorradfahrer als auch für Fahrradfahrer. Lediglich für Fußgänger, die eine rote Ampel passieren, gelten andere Strafen.
War die überfahrene Ampel weniger als eine Sekunde lang rot und der Fahrer wird geblitzt, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Dann drohen dem geblitzten Fahrer ein Bußgeld in Höhe von mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wird dabei eine andere Person gefährdet oder ein Sachschaden verursacht, beträgt das Bußgeld bis zu 240 Euro. Zudem erhält der Fahrer zwei Punkte in Flensburg und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Hier die Strafen aus dem Bußgeldkatalog, wenn eine rote Ampel überfahren wurde:
einfacher Rotlichtverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
Ampel bei Rot überfahren | 90 € | 1 | hier prüfen** | |
… andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
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Dauert die Rotphase beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde an und der Fahrer wird geblitzt, spricht das Verkehrsrecht von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dann drohen dem Fahrer höhere Strafen: ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat. Auch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Verursachung von Sachschäden mit noch höheren Sanktionen zu rechnen. Die Strafen im Überblick:
qualifizierter Rotlichtverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
Ampel bei Rot überfahren | 200 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
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Wiederholungstäter, die öfter bei Rot über die Ampel fahren und damit einen Rotlichtverstoß mehrmals begehen, müssen mit noch härteren Strafen rechnen.
Zusätzlich zu diesen Strafen aus dem Bußgeldkatalog kann nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe verhängt werden, wenn ein Fahrer beim Überfahren einer roten Ampel einen Personen- oder Sachschaden verursacht.
Achtung: Fahrer eines SUV (Sport Utility Vehicle) müssen unter Umständen mit einer höheren Strafe rechnen, wenn sie über eine rote Ampel fahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Strafe für einen SUV-Fahrer, der bei Rot über die Ampel gefahren ist, hochgesetzt. Statt 200 Euro kostete ihn der qualifizierte Rotlichtverstoß 350 Euro. Der Grund: Kommt es zu einem Unfall, richtet ein großer, schwerer SUV einen größeren Schaden an als ein kleiner PKW. Da von SUV also eine größere Gefahr ausgeht, müssen Fahrer eine höhere Strafe in Kauf nehmen, wenn sie bei Rot geblitzt werden.
Ampelblitzer lösen sowohl bei Rotlichtverstößen als auch bei Haltelinienverstößen aus. Der sogenannte Rotlichtverstoß – das Überfahren einer roten Ampel – ist eine Ordnungswidrigkeit und wird in § 49 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVO beschrieben. Der Verkehrsteilnehmer fährt dabei in den geschützten Bereich, obwohl die Ampel bereits auf Rot steht. Der geschützte Bereich – auch als Gefahrenbereich bezeichnet – ist der Bereich hinter der Ampelanlage, also in der Regel die Kreuzung oder der Bahnübergang. Der Beginn des Gefahrenbereichs wird meist durch eine Linie gekennzeichnet.
Überfährt der Autofahrer die Ampel bei Rot, fährt aber nicht in den geschützten Bereich ein, spricht man von einem Haltelinienverstoß, nicht von einem Rotlichtverstoß. Um diese beiden Verstöße voneinander abzugrenzen, wird der Verkehrsteilnehmer meist zweimal geblitzt, wenn er eine rote Ampel überfährt – zum Beispiel mit einem Multanova Multastar C. So kann die prüfende Behörde beurteilen, ob der Fahrer tatsächlich in den Gefahrenbereich eingefahren ist und dienen Rotlichtverstoß begangen hat.
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Zum Blitzer-CheckFahranfänger müssen sich in der Probezeit, sprich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins, sehr genau an das Verkehrsrecht und die Verkehrsregeln halten. Der Bußgeldkatalog sieht für Rotlichtverstöße in der Probezeit verschärfte Sanktionen vor. Bei den jungen Fahrern wird nicht zwischen den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden: Selbst wenn die Ampel beim Überfahren erst weniger als eine Sekunde rot war, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Das heißt: um einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr. Ein solcher Verstoß führt – zusätzlich zu den üblichen Strafen aus dem Bußgeldkatalog – direkt zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Falls der Fahrer nach Missachtung einer roten Ampel von der Polizei angehalten wird, sollte er sich auf sein Recht zu Schweigen berufen. Der Fahrer ist nicht dazu verpflichtet, sich zu dem Vorfall zu äußern. Selbst scheinbar ungefährliche Äußerungen können ungewünschte Konsequenzen nach sich ziehen. Sagt der Fahrer etwa, er hatte gehofft, es noch rechtzeitig über die Kreuzung zu schaffen, gibt er mittelbar zu, diese Ordnungswidrigkeit bewusst begangen zu haben.
Überfährt ein Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel und wird geblitzt, bekommt er einige Zeit später einen Bußgeldbescheid, in dem die drohende Strafe angekündigt wird. Zudem erhält der Fahrer den Anhörungsbogen, für den ebenfalls gilt: Der Empfänger hat das Recht, zu schweigen. Der Fahrer sollte dabei besser schweigen als lügen. Es dürfen also keine falschen Angaben bezüglich der Person des Fahrers gemacht werden. Um fristgerecht innerhalb von zwei Wochen begründeten Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde zu erheben, sollte der betreffende Fahrer einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dann beginnt das Bußgeldverfahren bei einem Rotlichtverstoß.
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