Heutzutage stehen den Verkehrsteilnehmern diverse Stauwarner zur Verfügung, die verhindern sollen, dass der Stau immer weiter anwächst. Da es dennoch täglich zu einer Vielzahl an Verkehrsstaus auf Autobahnen kommt, ist es wichtig zu wissen, wie man sich richtig verhält.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckWer auf der Autobahn unterwegs ist und die ersten Anzeichen eines Staus erkennt, Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand, sollte die wohl wichtigste Verkehrsregel für diese Fälle befolgen und eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse ist zwischen der am linken Rand liegenden Fahrspur und der rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden, § 11 Abs.2 StVO.
Gleiches Verhalten gilt für Außerortsstraßen, die mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung haben.
Wer keine Rettungsgasse bildet, hat mit einem Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls sogar mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Eine Pflicht zum Einschalten des Warnblinkers bei Heranfahren an einen Stau gibt es nicht, allerdings kann man optional den Warnblinker einschalten, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor dem bevorstehenden Stau zu warnen. Allerdings berechtigt § 16 Abs.2 StVO ausdrücklich zum Einschalten des Warnblinkers bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamen Fahrgeschwindigkeiten auf der Autobahn oder einer anderen schnell befahrenen Straße.
Auch wenn der Gedanke verlockend ist, der Seitenstreifen ist auch bei Stau und stockendem Verkehr frei zu halten, wenn keine Panne vorliegt. Denn dieser gehört nicht zur Fahrbahn.
Eine Ausnahme hiervon liegt nur dann vor, wenn Verkehrszeichen oder Polizeibeamte die Nutzung des Seitenstreifens ausdrücklich zur Befahrung anordnen.
Wer hiergegen verstößt, hat mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckWer sich während des Staus die Beine vertreten möchte, sollte hiervon absehen, wenn er nicht ein Bußgeld auferlegt bekommen möchte. Denn das Betreten der Fahrbahn ist nach § 18 Abs.9 StVO verboten, wenn es nicht zur Absicherung einer Unfallstelle erfolgt.
Nach einigen Stunden vergeblichen Wartens im Stau, wird dem ein oder anderen Verkehrsteilnehmer in den Sinn kommen, die Flucht nach hinten anzutreten und zu wenden beziehungsweise zurückzusetzen, um die letzte Ausfahrt zu nehmen.
Dieser Einfall sollte jedoch schnell verworfen werden, denn auch bei Stau und stockendem Verkehr gilt, dass Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn verboten sind, § 18 Abs.7 StVO.
Zuwiderhandeln wird mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot sanktioniert.
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Zum Blitzer-CheckAuch wer im Stau steht, darf mit dem Handy nicht ohne Freisprechanlage telefonieren, so lange der Motor läuft, da das Fahrzeug noch geführt wird, § 23 Abs.1a StVO.
Auf dem rechten Fahrstreifen darf nur dann überholt werden, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen stockt, § 7 Abs.2, Abs.2a StVO. Nach der Rechtsprechung ist das Überholen auf der rechten Fahrspur jedoch nur dann zulässig, wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur nicht schneller fahren, als 60 km/h und das überholende Fahrzeug mit nicht mehr als 20 km/h überholt.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Als Fußgänger die Autobahn an einer nicht vorgesehenen Stelle betreten | 10 € | ||
Rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein – oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
-mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
-mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | |
Wenden in Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
-mit Gefährdung | 90 | 1 | |
-mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | |
Wenden auf einer Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen | 130 € | 1 | |
-mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
-mit Verursachung eines Unfalls | 195 € | 1 | |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
-mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 Monat |
-mit Verursachung eines Unfalls | 290 € | 2 | 1 Monat |
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen | 75 € | 1 | |
Nicht bilden einer Rettungsgasse auf der Autobahn oder einer Außerortsstraße bei stockendem Verkehr | 200 € | 2 | |
-mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
-mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
-mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
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