Fahrradfahren ist gesund und schont die Umwelt. Das Rad gehört allerdings nicht gerade zu den sichersten Verkehrsmitteln. Im Jahr 2019 starben in Deutschland 445 Radfahrer im Straßenverkehr; 16,8 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Umso wichtiger ist es für Rad- und auch Autofahrer, umsichtig miteinander zu sein. Dazu gehört, sich an die Verkehrsregeln zu halten und den nötigen Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten, um Zusammenstöße zu vermeiden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Auto- und Radfahrer sind sich nicht immer grün. Ein Reizthema ist dabei oft die Geschwindigkeit. Vorurteile gibt es genug: Autofahrer finden, dass Radfahrer zu weit auf der Fahrbahn fahren und mit ihrem niedrigen Tempo den Verkehrsfluss stören. Radler halten Autofahrer hingegen häufig für aggressiv. Entsprechend aufgeheizt ist oft die Stimmung im Straßenverkehr; mit der Folge, dass sich Rad- und Autofahrer gefährlich nah auf die Pelle rücken – zum Beispiel dann, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Um hier Unfallrisiken zu minimieren, ist es wichtig, einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten. Unter Seitenabstand versteht man die seitliche Distanz zwischen Überholer und Überholtem. Gemessen wird der Abstand von der rechten Außenkante eines Autos zur linken Außenkante des Radfahrers.
Der Mindestabstand zwischen Fahrrad und Auto ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. In § 5 heißt es, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts 1,5 Meter Seitenabstand halten müssen – außerorts sind es mindestens zwei Meter.Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt.
Wichtig: Bei Glätte, Wind, Steigungen oder anderen Gefahrensituationen kann ein größerer Abstand erforderlich sein, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Denn in solchen Momenten können Radfahrer schnell ins Schwanken geraten. Auf den Meter genau ist dieser größere Abstand aber nicht festgelegt. Hier müssen Autofahrer die Lage selbst einschätzen.
Was passiert, wenn Autofahrer den Sicherheitsabstand zu einem Fahrrad nicht einhalten? Beim Überholen wird in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Auch Punkte in Flensburg kann es gegebenenfalls geben. Ein Fahrverbot müssen Autofahrer aber in der Regel nicht fürchten.
Aufgepasst, wenn Radfahrer mit Kindern unterwegs sind: Erwachsene dürfen Kinder in dafür vorgesehenen und zugelassen Kindersitzen auf ihrem Rad transportieren. Autofahrer sollten das Fahrrad dann mit einem Abstand von mindestens zwei Metern überholen. Ist der Abstand nicht ausreichend, kostet das den Autofahrer in der Regel 80 Euro inklusive einen Punkt in Flensburg.Wird das Kind wegen eines zu geringen Abstandes geschädigt, fallen ein Bußgeld von 100 Euro und ebenfalls ein Punkt an. Das gilt übrigens auch für Hilfsbedürftige und ältere Menschen.
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Zum Blitzer-CheckDoch nicht nur Autofahrer sind in der Pflicht, den Mindestabstand zu Fahrradfahrern einzuhalten. Auch Radler müssen darauf achten, Autos nicht zu nah zu kommen und möglichst weit rechts zu fahren. Wenn Fahrradfahrer an parkenden Autos vorbeifahren, sollten sie außerdem einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, da sich Autotüren plötzlich öffnen können. Wie groß dieser Abstand sein muss, ist nicht konkret geregelt. Es empfiehlt sich jedoch, eine Autotürbreite – also mindestens einen Meter – auf Distanz zu gehen.
Wichtig ist auch, dass Fahrradfahrer untereinander auf sich Acht geben. Möchte ein Radler einen anderen überholen, sollte er das beispielsweise mit der Fahrradklingel ankündigen. Bestimmte Sicherheitsabstände zwischen Radfahrern sind jedoch nicht festgelegt. Die Rechtsprechung sieht hier eine kleinere Gefahr als bei einem Zusammenstoß zwischen Fahrrad und Auto.
Fahrradfahrer haben aber noch weitere Pflichten: Sie müssen nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen möglich machen – zum Beispiel, indem sie weit rechts fahren. Es kann sogar auch bedeuten, an einer geeigneten Stelle – zum Beispiel an einer Bushaltestelle oder auf dem Seitenstreifen – anzuhalten und den nachfolgenden Verkehr überholen zu lassen. Das ist aber nur dann wirklich nötig, wenn bereits mindestens drei Fahrzeuge hinter dem Fahrrad fahren und absehbar ist, dass ein Überholen für längere Zeit nicht möglich ist.
Vor allem Autofahrer fragen sich häufig, ob es tatsächlich erlaubt ist, wenn sich Fahrradfahrer rechts an ihnen vorbei bis nach vorne an die rote Ampel durchschlängeln. Die Antwort lautet: Ja. Hier dürfen Radler tatsächlich ausnahmsweise rechts überholen. Aber sie müssen auch dabei Distanz wahren – nämlich einen Mindestabstand von einem Meter zum Auto. Außerdem gilt die Regelung nur auf dem rechten Fahrstreifen und wenn die anderen Fahrzeuge stehen. Auf anderen Fahrstreifen – zum Beispiel auf der Linksabbiegerspur – darf der Radler nicht einfach rechts vorbeifahren.
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