Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Überholen StVO: Wo ist es verboten?

Überholvorgänge finden täglich in einer großen Vielzahl auf deutschen Straßen statt. Auch wenn dieser Vorgang eine alltägliche Angelegenheit im Straßenverkehr ist, birgt er einige Gefahren, insbesondere wenn entscheidende Grundregeln nicht eingehalten werden. Damit zählen die Regelungen zum Überholen in der StVO zu einer der wichtigsten Verkehrsregeln.

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Wann liegt ein Überholvorgang vor?

Ein Überholvorgang liegt vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein langsameres Fahrzeug passiert, das in die gleiche Richtung fährt.

Von dem Überholen ist der Vorgang des Vorbeifahrens zu unterscheiden. Das Vorbeifahren beschreibt den Vorgang, bei dem ein stehendes beziehungsweise zum Stehen kommendes Fahrzeug oder ein anderes sich nicht bewegendes Hindernis passiert wird.  

Wo ist das Überholen gesetzlich geregelt?

Zentrale Vorschrift, wenn es um das Thema überholen geht, ist § 5 StVO. Weitere Vorschriften wie §§ 7, 19, 20 oder 26 StVO,  enthalten Ergänzungen beziehungsweise Verbote hinsichtlich des Überholens.

Was muss ich beim Überholen beachten?

§ 5 StVO bildet den Rahmen für das Überholen sowohl inner-, als auch außerorts.

Demnach ist ein anderer Verkehrsteilnehemr grundsätzlich auf der linken Seite zu überholen.

Ab Juni 2019 ist unbedingt auch die Neuerung des Absatzes 4 zu verinnerlichen, dieser lautet jetzt nämlich:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

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Keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bei dem Überholvorgang

Wer überholen möchte, muss sich zuvor vergewissern, dass während des gesamten Überholvorgangs jegliche Behinderung des entgegenkommenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Wer für den Überholvorgang die Gegenfahrbahn befahren muss, sollte nur auf gerader Strecke überholen, da andernfalls möglicher Gegenverkehr nicht rechtzeitig gesehen werden kann.

Wer zum Überholen ausschert, hat darauf zu achten, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird.

Ebenfalls ist sicher zu stellen, dass der überholte Verkehrsteilnehmer beim Überholen nicht behindert wird.

Wesentlich höhere Geschwindigkeit ist wichtig

Wer überholt, muss zudem wesentlich schneller sein, als der Überholte. Ein Negativbeispiel sind hierfür die sogenannten Elefantenrennen auf der Autobahn, wenn also ein Lkw versucht, einen anderen Lkw zu überholen, aber selbst kaum schneller ist, als der Überholte.

Allerdings ist auch beim Überholen darauf zu achten, dass die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, da andernfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, die eventuell ein Blitzerfoto nach sich ziehen kann.

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Ein ausreichender Seitenabstand ist einzuhalten

Wer Fußgänger, Elektrokleinstfahrzeuge oder Fahrräder überholt, hat darauf zu achten, dass er einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu diesen wahrt. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand beträgt hierbei 1,5 Meter.

Zu Mehrspurigen Fahrzeugen ist beim Überholen ein Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten.

Wichtig: Einem überholenden Fahrzeug sollte sich nicht angeschlossen werden. Bei unerwartetem Gegenverkehr ist meistens nicht für beide Überholende ausreichend Zeit, eine Lücke zum Einfädeln zu finden.

Wann darf nicht überholt werden?

Zeichen 276, Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge

Vor Ansetzen zum Überholvorgang sollte sich vergewissert werden, dass das Überholen an dieser Stelle nicht verboten ist. Das Überholen ist in folgenden Verkehrssituationen verboten:

Überholverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
  • bei unklarer Verkehrslage,  
  • wenn Verkehrszeichen dies untersagen (Zeichen 276 oder 277)
  • wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder regen weniger als 50 m beträgt (gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.)
  • an Bahnübergängen
  • an Fußgängerüberwegen,
  • bei sich mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle näherndem Linien- oder Schulbus Linien- oder Schulbusse,
  • an durchgezogenen Linien oder Sperrflächen.  

Wie berechnet man den Überholweg?

Vor dem Überholvorgang sollte zunächst kurz überschlagen werden, wie lange die benötigte Strecke voraussichtlich sein wird. Wer hier falsch kalkuliert, bringt sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:

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  • Die eigene Geschwindigkeit (V1),
  • Die Geschwindigkeit des zu überholenden Fahrzeugs (V2),
  • Die Länge des eigenen Fahrzeugs inklusive Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden inklusive Länge des zu überholenden Fahrzeugs inklusive Sicherheitsabstand nach dem Einscheren (L).

Diese Werte sind in folgende Formel zu tragen:

Beispiel:

Die eigene Geschwindigkeit beträgt 100 km/h, bei einer Fahrzeuglänge von 5m.

Der Sicherheitsabstand zu dem Vorausfahrenden Fahrzeug beträgt den halben Tacho, also 50m. Die Geschwindigkeit des vorausfahrenden 10m langen Fahrzeugs beträgt 70 km/h. Der Wert L beträgt bei diesem Beispiel 115m (5m+50m+10+50m).

Da der Gegenverkehr sich ebenfalls mit der gleichen Geschwindigkeit nähert, ist dieser Wert zu verdoppeln. Folglich wäre hier für den Überholvorgang eine Strecke von 766,66m nötig, damit der Überholvorgang durchgeführt werden kann.

Eine genaue Rechnung lässt sich selbstverständlich mangels der nötigen Daten meistens nicht vornehmen. Allerdings verdeutlicht dieses Beispiel, dass bei einem gängigen Überholvorgang eine recht lange Strecke beansprucht wird.

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Darf auf der rechten Fahrspur überholt werden?

Grundsätzlich ist sowohl innerorts als auch außerorts auf der linken Fahrspur zu überholen. Von diesem Grundsatz kann es jedoch Ausnahmen geben.

Überholen auf der rechten Fahrspur innerorts

Besteht die Fahrbahn innerorts aus mehreren Fahrspuren für eine Richtung, dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t auf der rechten Fahrspur schneller fahren, als auf der linken Fahrspur.

Ebenfalls darf in Ampelbereichen auf der rechten Fahrspur überholt werden. Insbesondere dann, wenn der Vorausfahrende anzeigt, nach links abbiegen zu wollen. In diesem Fall ist der Vorausfahrende auf der rechten Fahrspur zu überholen.

Straßenbahnen sind in der Regel ebenfalls auf der rechten Seite zu überholen.

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Überholen auf der rechten Fahrspur außerorts

Auch außerorts, insbesondere auf Autobahnen kann es Verkehrslagen geben, die zum Überholen auf der rechten Fahrspur berechtigen.

Eine solche Verkehrslage ist dann gegeben, wenn der Verkehr auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen in eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, oder der Verkehr dort zum Erliegen gekommen ist. In diesen Fällen darf auf dem rechten Fahrstreifen schneller gefahren werden, als auf dem linken Fahrstreifen.

Eine weitere Ausnahme gilt bei der Einfahrt auf eine Autobahn. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf rechts schneller gefahren werden, als auf der Autobahn. Allerdings darf bei Abfahrt von der Autobahn auf dem Verzögerungsstreifen nicht schneller gefahren werden, als auf der Autobahn.

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Wie hat sich der Überholte zu verhalten?

Wer merkt überholt zu werden, sollte dies nicht als Herausforderung sehen und seine eigene Geschwindigkeit erhöhen. Dies kann zu großen Gefahren für den Überholenden führen, der in diesem Fall möglicherweise entgegenkommenden Fahrzeugen nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann. Daher schreibt das Gesetz in § 5 Abs. 6 StVO explizit vor, dass der Überholte seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf.

Außerdem darf der Überholende nicht durch anderweite Maßnahmen an seinem Überholvorgang behindert werden.

Wichtig: Wer ein langsames Fahrzeug führt und eine Fahrzeugschlange hinter sich bemerkt, hat an geeigneten Stellen den nachfolgenden Fahrzeugen die Möglichkeit zu bieten, zu Überholen. Dafür ist entweder die Geschwindigkeit zu drosseln, oder gar anzuhalten.

Ist falsches Überholen eine Straftat?

Wer im Straßenverkehr falsch überholt, kann sich nach § 315c StGB strafbar machen, wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei einem Überholvorgang falsch fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Hinweis: Die Wertgrenze für eine Sache von bedeutendem Wert liegt etwa bei 750 €.

Eine solche Strafbarkeit setzt neben einem falschen Überholvorgang voraus, dass der Überholvorgang grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt.

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Wann verhält man sich grob verkehrswidrig?

Ein Verkehrsteilnehmer handelt dann grob verkehrswidrig, wenn er in besonders schwerem Maße gegen die Verkehrsregeln verstößt.

Wann verhält man sich rücksichtslos?

Zusätzlich rücksichtslos verhält sich ein Verkehrsteilnehmer, der seine eigenen Interessen zum Vorwärtskommen im Straßenverkehr über die der anderen stellt.

Von einer solchen Begehungsweise kann etwa dann ausgegangen werden, wenn der Überholende den Überholten schneiden, oder auf dem Standstreifen überholt.

Wichtig: Auch der Überholte kann sich nach § 315c StGB strafbar machen, wenn er beim Überholvorgang seine Geschwindigkeit erhöht.  

Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßem Überholen

Wer beim Überholvorgang nicht die vorgeschrieben Regelungen einhält, hat mit Sanktionen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot zu rechnen.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Nach dem Überholen nicht so zügig wie möglich wieder rechts eingeordnet 10 €    
Beim Führen eines langsamen Fahrzeugs die Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet haben, um mehreren folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen 10 €    
Behindern des Überholten beim Einordnen 20 €    
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl das vorausfahrende Fahrzeug die Absicht zum Linksabbiegen angekündigt und sich eingeordnet hat 25 €    
-mit Sachbeschädigung 30 €    
Erhöhen der Geschwindigkeit als Überholter 30 €    
Unerlaubtes Überholen auf der rechten Fahrspur innerhalb geschlossener Ortschaften 30 €    
-mit Sachbeschädigung 35 €    
Nicht einhalten eines ausreichenden Seitenabstandes zu anderen Verkehrsteilnehmern beim Überholen 30 €    
-mit Sachbeschädigung 35 €    
Überholen trotz Überholverbot durch Verkehrszeichen 276, 277 70 € 1  
Beim Ausscheren zum Überholen den nachfolgenden Verkehr gefährden 80 € 1  
Überholen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholte 80 € 1  
Unerlaubtes Überholen auf der rechten Fahrspur außerhalb geschlossener Ortschaften 100 € 1  
Überholen bei unklarer Verkehrslage, oder nicht während des ganzen Überholvorgangs überblickt werden konnte, dass jegliche Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war 100 € 1  
und hierbei ein Überholverbot nicht beachtet, eine Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt wurde 150 € 1  
-mit Gefährdung 250 € 2 1 Monat
-mit Sachbeschädigung 300 € 2 1 Monat
Trotz nebel-, schneefall-, oder regenbedingter Sichtweite von weniger als 50 m mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t überholen 120 € 1  
-mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat
-mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat
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