Überholvorgänge finden täglich in einer großen Vielzahl auf deutschen Straßen statt. Auch wenn dieser Vorgang eine alltägliche Angelegenheit im Straßenverkehr ist, birgt er einige Gefahren, insbesondere wenn entscheidende Grundregeln nicht eingehalten werden. Damit zählen die Regelungen zum Überholen in der StVO zu einer der wichtigsten Verkehrsregeln.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckEin Überholvorgang liegt vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein langsameres Fahrzeug passiert, das in die gleiche Richtung fährt.
Von dem Überholen ist der Vorgang des Vorbeifahrens zu unterscheiden. Das Vorbeifahren beschreibt den Vorgang, bei dem ein stehendes beziehungsweise zum Stehen kommendes Fahrzeug oder ein anderes sich nicht bewegendes Hindernis passiert wird.
Zentrale Vorschrift, wenn es um das Thema überholen geht, ist § 5 StVO. Weitere Vorschriften wie §§ 7, 19, 20 oder 26 StVO, enthalten Ergänzungen beziehungsweise Verbote hinsichtlich des Überholens.
§ 5 StVO bildet den Rahmen für das Überholen sowohl inner-, als auch außerorts.
Demnach ist ein anderer Verkehrsteilnehemr grundsätzlich auf der linken Seite zu überholen.
Ab Juni 2019 ist unbedingt auch die Neuerung des Absatzes 4 zu verinnerlichen, dieser lautet jetzt nämlich:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckWer überholen möchte, muss sich zuvor vergewissern, dass während des gesamten Überholvorgangs jegliche Behinderung des entgegenkommenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Wer für den Überholvorgang die Gegenfahrbahn befahren muss, sollte nur auf gerader Strecke überholen, da andernfalls möglicher Gegenverkehr nicht rechtzeitig gesehen werden kann.
Wer zum Überholen ausschert, hat darauf zu achten, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird.
Ebenfalls ist sicher zu stellen, dass der überholte Verkehrsteilnehmer beim Überholen nicht behindert wird.
Wer überholt, muss zudem wesentlich schneller sein, als der Überholte. Ein Negativbeispiel sind hierfür die sogenannten Elefantenrennen auf der Autobahn, wenn also ein Lkw versucht, einen anderen Lkw zu überholen, aber selbst kaum schneller ist, als der Überholte.
Allerdings ist auch beim Überholen darauf zu achten, dass die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, da andernfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, die eventuell ein Blitzerfoto nach sich ziehen kann.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckWer Fußgänger, Elektrokleinstfahrzeuge oder Fahrräder überholt, hat darauf zu achten, dass er einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu diesen wahrt. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand beträgt hierbei 1,5 Meter.
Zu Mehrspurigen Fahrzeugen ist beim Überholen ein Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten.
Wichtig: Einem überholenden Fahrzeug sollte sich nicht angeschlossen werden. Bei unerwartetem Gegenverkehr ist meistens nicht für beide Überholende ausreichend Zeit, eine Lücke zum Einfädeln zu finden.
Vor Ansetzen zum Überholvorgang sollte sich vergewissert werden, dass das Überholen an dieser Stelle nicht verboten ist. Das Überholen ist in folgenden Verkehrssituationen verboten:
Vor dem Überholvorgang sollte zunächst kurz überschlagen werden, wie lange die benötigte Strecke voraussichtlich sein wird. Wer hier falsch kalkuliert, bringt sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDiese Werte sind in folgende Formel zu tragen:
Beispiel:
Die eigene Geschwindigkeit beträgt 100 km/h, bei einer Fahrzeuglänge von 5m.
Der Sicherheitsabstand zu dem Vorausfahrenden Fahrzeug beträgt den halben Tacho, also 50m. Die Geschwindigkeit des vorausfahrenden 10m langen Fahrzeugs beträgt 70 km/h. Der Wert L beträgt bei diesem Beispiel 115m (5m+50m+10+50m).
Da der Gegenverkehr sich ebenfalls mit der gleichen Geschwindigkeit nähert, ist dieser Wert zu verdoppeln. Folglich wäre hier für den Überholvorgang eine Strecke von 766,66m nötig, damit der Überholvorgang durchgeführt werden kann.
Eine genaue Rechnung lässt sich selbstverständlich mangels der nötigen Daten meistens nicht vornehmen. Allerdings verdeutlicht dieses Beispiel, dass bei einem gängigen Überholvorgang eine recht lange Strecke beansprucht wird.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckGrundsätzlich ist sowohl innerorts als auch außerorts auf der linken Fahrspur zu überholen. Von diesem Grundsatz kann es jedoch Ausnahmen geben.
Besteht die Fahrbahn innerorts aus mehreren Fahrspuren für eine Richtung, dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t auf der rechten Fahrspur schneller fahren, als auf der linken Fahrspur.
Ebenfalls darf in Ampelbereichen auf der rechten Fahrspur überholt werden. Insbesondere dann, wenn der Vorausfahrende anzeigt, nach links abbiegen zu wollen. In diesem Fall ist der Vorausfahrende auf der rechten Fahrspur zu überholen.
Straßenbahnen sind in der Regel ebenfalls auf der rechten Seite zu überholen.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckAuch außerorts, insbesondere auf Autobahnen kann es Verkehrslagen geben, die zum Überholen auf der rechten Fahrspur berechtigen.
Eine solche Verkehrslage ist dann gegeben, wenn der Verkehr auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen in eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, oder der Verkehr dort zum Erliegen gekommen ist. In diesen Fällen darf auf dem rechten Fahrstreifen schneller gefahren werden, als auf dem linken Fahrstreifen.
Eine weitere Ausnahme gilt bei der Einfahrt auf eine Autobahn. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf rechts schneller gefahren werden, als auf der Autobahn. Allerdings darf bei Abfahrt von der Autobahn auf dem Verzögerungsstreifen nicht schneller gefahren werden, als auf der Autobahn.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckWer merkt überholt zu werden, sollte dies nicht als Herausforderung sehen und seine eigene Geschwindigkeit erhöhen. Dies kann zu großen Gefahren für den Überholenden führen, der in diesem Fall möglicherweise entgegenkommenden Fahrzeugen nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann. Daher schreibt das Gesetz in § 5 Abs. 6 StVO explizit vor, dass der Überholte seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf.
Außerdem darf der Überholende nicht durch anderweite Maßnahmen an seinem Überholvorgang behindert werden.
Wichtig: Wer ein langsames Fahrzeug führt und eine Fahrzeugschlange hinter sich bemerkt, hat an geeigneten Stellen den nachfolgenden Fahrzeugen die Möglichkeit zu bieten, zu Überholen. Dafür ist entweder die Geschwindigkeit zu drosseln, oder gar anzuhalten.
Wer im Straßenverkehr falsch überholt, kann sich nach § 315c StGB strafbar machen, wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei einem Überholvorgang falsch fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Hinweis: Die Wertgrenze für eine Sache von bedeutendem Wert liegt etwa bei 750 €.
Eine solche Strafbarkeit setzt neben einem falschen Überholvorgang voraus, dass der Überholvorgang grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckEin Verkehrsteilnehmer handelt dann grob verkehrswidrig, wenn er in besonders schwerem Maße gegen die Verkehrsregeln verstößt.
Zusätzlich rücksichtslos verhält sich ein Verkehrsteilnehmer, der seine eigenen Interessen zum Vorwärtskommen im Straßenverkehr über die der anderen stellt.
Von einer solchen Begehungsweise kann etwa dann ausgegangen werden, wenn der Überholende den Überholten schneiden, oder auf dem Standstreifen überholt.
Wichtig: Auch der Überholte kann sich nach § 315c StGB strafbar machen, wenn er beim Überholvorgang seine Geschwindigkeit erhöht.
Wer beim Überholvorgang nicht die vorgeschrieben Regelungen einhält, hat mit Sanktionen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot zu rechnen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Nach dem Überholen nicht so zügig wie möglich wieder rechts eingeordnet | 10 € | ||
Beim Führen eines langsamen Fahrzeugs die Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet haben, um mehreren folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen | 10 € | ||
Behindern des Überholten beim Einordnen | 20 € | ||
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl das vorausfahrende Fahrzeug die Absicht zum Linksabbiegen angekündigt und sich eingeordnet hat | 25 € | ||
-mit Sachbeschädigung | 30 € | ||
Erhöhen der Geschwindigkeit als Überholter | 30 € | ||
Unerlaubtes Überholen auf der rechten Fahrspur innerhalb geschlossener Ortschaften | 30 € | ||
-mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Nicht einhalten eines ausreichenden Seitenabstandes zu anderen Verkehrsteilnehmern beim Überholen | 30 € | ||
-mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Überholen trotz Überholverbot durch Verkehrszeichen 276, 277 | 70 € | 1 | |
Beim Ausscheren zum Überholen den nachfolgenden Verkehr gefährden | 80 € | 1 | |
Überholen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholte | 80 € | 1 | |
Unerlaubtes Überholen auf der rechten Fahrspur außerhalb geschlossener Ortschaften | 100 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, oder nicht während des ganzen Überholvorgangs überblickt werden konnte, dass jegliche Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war | 100 € | 1 | |
und hierbei ein Überholverbot nicht beachtet, eine Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt wurde | 150 € | 1 | |
-mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
-mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat |
Trotz nebel-, schneefall-, oder regenbedingter Sichtweite von weniger als 50 m mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t überholen | 120 € | 1 | |
-mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
-mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check