Die Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, für die Bundesrepublik Deutschland ist neben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Bestandteil des Straßenverkehrsrechts und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Die StVO legt Verhaltensregeln für alle Straßenverkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fest. Sie gilt demnach für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger gleichermaßen. Sie beinhaltet Bestimmungen, die den sicheren Straßenverkehr in Deutschland gewährleisten, und hat den Zweck, die Verkehrssicherheit zu wahren und das Unfallrisiko zu minimieren. Die Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der StVO-Regeln – zum Beispiel zur Geschwindigkeit und Vorfahrt, zum Halten und Parken oder zum Überholen.
Dem Bußgeldkatalog dient die StVO als wichtigste Grundlage, wenn es um Verstöße gegen das geltende Verkehrsrecht geht. Den Ordnungswidrigkeiten werden entsprechende Sanktionen zugeordnet.
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Zum Blitzer-CheckAuch Österreich und die Schweiz verfügen jeweils über eine Straßenverkehrsordnung mit geringfügig anderen Regeln als die StVO hierzulande. Die erste Fassung der StVO für Deutschland entstand 1934. Seither wurde diese regelmäßig erweitert und ergänzt. So wurde 1970 etwa die Pflicht zur Benutzung von Radwegen und 2010 die Winterreifenpflicht eingeführt.
Am inhaltlichen Aufbau der StVO hat sich trotz vieler Novellierungen (Neuerungen) nichts verändert. So werden die Vorschriften und Verkehrsregeln in der StVO seit jeher in die folgenden drei Bereiche unterteilt:
In den ersten 35 Paragrafen sind die allgemeinen Verkehrsregeln für Deutschland aufgelistet. Die Regeln betreffen etwa die Straßenbenutzung (§2 StVO), die Geschwindigkeitsbegrenzung (§3 StVO), das Überholen (§5 StVO) oder das Halten und Parken (§12 StVO).
Einige wichtige Paragrafen im Detail:
Auf deutschen Straßen gibt es eine große Anzahl von Verkehrsschildern, die einen flüssigen Verkehr gewährleisten und kritischen Situationen im Verkehr vorbeugen sollen. In den Paragrafen 36 bis 43 widmet sich die StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, dazu gehören unter anderem auch Ampeln beziehungsweise Wechsellichtzeichenanlagen (§37 StVO), Schranken (§43 StVO) oder blaues Blinklicht und Einsatzhorn (§38 StVO).
Im ersten Teil der StVO wird bereits auf relevante Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verwiesen. Sämtliche Verkehrszeichen sind schließlich in Anlage 1 bis 4 der StVO bildlich dargestellt und erläutert.
In den Paragrafen 44 bis 53 geht es um die Durchführungsmaßnahmen und Regelungen zum Bußgeld sowie um Sonderrechte für die Nutzung von Fahrzeugen. Letzteres bezieht sich auf Paragraf 50 StVO, der für die Insel Helgoland festlegt, dass der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten sind.
Zwei Paragrafen aus dem dritten StVO-Teil im Detail:
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