Gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bildet das Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, die rechtliche Grundlage im deutschen Straßenverkehrsrecht.
Die erste Fassung des StVG wurde vor mehr als 100 Jahren am 3. Mai 1909 erlassen. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Motorisierung musste die Verordnung dem angepasst werden und erfuhr zahlreiche Novellierungen (Neuerungen).
Das StVG legt in der heutigen Zeit zum Beispiel Vorschriften und Verfahren zur Haftpflicht, zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten, zur Fahrerlaubnis, zum Fahrzeug und Fahreignungsregister fest.
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Zum Blitzer-CheckIm Gegensatz zur StVO handelt es sich beim StVG um die gesetzliche Grundlage des Straßenverkehrs in Deutschland. Zudem gilt die StVG als Bundesgesetz, während die StVO eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung ist, in der Verkehrsregeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer geregelt sind.
Bei der Auseinandersetzung des StVG mit unterschiedlichen Verkehrsrechtsvorschriften untergliedert sich das Gesetz in sieben Abschnitte:
Der erste Teil des StVG mit Paragraf 1 bis 6 beinhaltet zunächst die grundlegenden Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Die StVZO und FZV gehen über die Grundlagen hinaus auf dieses Thema ein. Weiterhin befassen sich die Paragrafen 2 bis 4b StVG auf Basis des Fahrerlaubnisrechts mit Vorschriften zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, wobei die FeV sich noch ausführlicher damit beschäftigt.
Einige wichtige Paragrafen aus dem ersten Teil im Detail:
In den Paragrafen 7 bis 20 StVG geht es um die Haftpflicht von Unfallverursachern, wobei gemäß Paragraf 9 StVG dem Verletzten eine Mitschuld zugesprochen werden kann.
Einige Paragrafen genauer:
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Zum Blitzer-CheckDer dritte, die Paragrafen 21 bis 27 umfassende Teil des StVG beinhaltet den sogenannten Strafenkatalog bzw. den Bußgeldkatalog für den Bereich Verkehr, denn hier wird festgelegt, welche Sanktionen auf Verkehrssünder zukommen.
Wichtige Paragrafen im Detail:
Im vierten Teil des StVG (§28 bis 30c StVG) geht es um Vorschriften, die das Fahreignungsregister beziehungsweise das Flensburger Punkteregister betreffen. Paragraf 29 StVG befasst sich dabei zum Beispiel mit der Tilgung von Punkten im Fahreignungsregister.
Teil V umfasst die Paragrafen 31 bis 47 StVG und thematisiert das zentrale Fahrzeugregister (ZFRR). Darin geht es um die teilweise automatisiert erhobenen Daten zu Fahrzeugen und Fahrzeughaltern. Sämtliche Zulassungsbehörden in Deutschland leiten Daten zu an- und abgemeldeten Fahrzeugen sowie deren Haltern und Kennzeichen an das zentrale Fahrzeugregister. Auf diese Weise können bundesweit Fahrzeuge mittels Kennzeichen einem Halter zugeordnet werden.
Im sechsten Abschnitt des StVG geht es in den Paragrafen 48 bis 63 StVG um das zentrale Fahrerlaubnisregister. Dort werden Daten zu allen in Deutschland ausgegebenen Führerscheinen gesammelt. Dazu gehören Informationen darüber, ob eine Fahrerlaubnis gültig oder entzogen worden ist. In Paragraf 61 StVG wird festgelegt, dass Daten gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wurde oder der Fahrerlaubnisbesitzer verstorben ist.
Der letzte Teil (§64 bis 66 StVG) beinhaltet gemeinsame Vorschriften beziehungsweise technische Einzelheiten zum Datenabgleich zwischen Behörden (§64 StVG), Übergangsbestimmungen (§65 StVG), Anlagen und Anhänge.
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