Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Strafenkatalog: Vergehen im Straßenverkehr und ihre Sanktionen

Für die Sicherheit im Straßenverkehr und zur Regulierung des Verkehrsflusses gibt es in Deutschland verschiedene Verordnungen, in denen eine Vielzahl von Regelungen den öffentlichen Verkehr betreffen. Im Strafenkatalog sind Vergehen aufgelistet, bei denen gegen diese festgesetzten Regeln verstoßen wurde. Thematisch lassen sich die Verstöße im Strafenkatalog auf Verkehr und Auto eingrenzen.

Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) spielen im Strafenkatalog eine besonders große Rolle, aber auch gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Im Strafenkatalog steht, mit welchen Sanktionen jemand rechnen muss, der sich nicht an die Regeln hält. Der Strafenkatalog wird daher auch als Bußgeldkatalog oder Verwarnungsgeldkatalog bezeichnet. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ist hingegen etwas anderes.

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Welche Strafen sind laut Strafenkatalog zu erwarten?

Strafenkatalog: Handy am Steuer

Verstöße können – je nach Schwere des Delikts – unterschiedlich sanktioniert werden. Der Bußgeld- oder Strafenkatalog sieht folgende Strafen vor:

  • Verwarnungsgeld oder Verwarngeld (fünf bis 55 Euro) bei geringfügigen Verstößen
  • Bußgeld (ab 60 Euro) bei Gesetzesverstößen in Form von Ordnungswidrigkeiten
  • Punkte im Fahreignungsregister bei schweren und sehr schweren Verstößen sowie Straftaten
  • Fahrverbote bei sehr schweren Verstößen

Punkte in Flensburg beziehungsweise im Fahreignungsregister werden nur verhängt, wenn eine Sicherheitsgefährdung des Verkehrs vorliegt. Verkehrssünder dürfen maximal sieben Punkte sammeln, der achte Punkt führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beim größten Teil der im Strafenkatalog gelisteten Vergehen im Straßenverkehr handelt es sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese Ordnungswidrigkeiten gelten als nicht so schwerwiegend, weshalb auch keine Strafen in dem Sinne, sondern lediglich Sanktionen verhängt werden.

Mit Strafen ist im Strafenkatalog also nicht die Ahndung von Straftaten gemeint. Verkehrsstraftaten, wie etwa die Teilnahme an einem illegalen Autorennen oder Fahrerflucht, ziehen kein Bußgeld, sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich. Zudem ist für die Ahndung einer Straftat neben der Polizei auch die Staatsanwaltschaft als Vermittlungsbehörde zuständig.

Schwere des VerstoßesBeispiele für Verstöße und Sanktionen
geringfügige OrdnungswidrigkeitParken ohne Parkschein: zwischen 10 und 30 Euro Verwarngeld
Fehlendes Kennzeichen: 60 Euro Bußgeld
Einfahrt in Umweltzone ohne Umweltplakette: 100 Euro Bußgeld
Missachtung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw: 380 Euro Bußgeld
schwere OrdnungswidrigkeitKind ohne jede Sicherung im Auto: 1 Punkt und 60 Euro Bußgeld
Fahren ohne Zulassung: 1 Punkt und 70 Euro Bußgeld
Einfacher Vorfahrtverstoß: 1 Punkt und 70 Euro Bußgeld
Handy am Steuer: 1 Punkt und 100 Euro Bußgeld
sehr schwere OrdnungswidrigkeitTempoüberschreitung innerorts (ab 31 km/h zu schnell): 2 Punkte, 160 bis 680 Euro Bußgeld und 1 bis 3 Monate Fahrverbot
Tempoüberschreitung außerorts (ab 26 km/h zu viel): 2 Punkte, 80 bis 600 Euro Bußgeld und 1 bis 3 Monate Fahrverbot
Alkohol am Steuer (mehr als 0,5 Promille): 2 Punkte, 500 bis 1.500 Euro Bußgeld und 1 bis 3 Monate Fahrverbot
StraftatVollrausch (mehr als 1,1 Promille): 3 Punkte, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe oder Geldstraße
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss: 3 Punkte, Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Schwere des VerstoßesBeispiele für Verstöße und Sanktionen
geringfügige OrdnungswidrigkeitParken ohne Parkschein: zwischen 10 und 30 Euro Verwarngeld
Fehlendes Kennzeichen: 60 Euro Bußgeld
Einfahrt in Umweltzone ohne Umweltplakette: 100 Euro Bußgeld
Missachtung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw: 380 Euro Bußgeld
schwere OrdnungswidrigkeitKind ohne jede Sicherung im Auto: 1 Punkt und 60 Euro Bußgeld
Fahren ohne Zulassung: 1 Punkt und 70 Euro Bußgeld
Einfacher Vorfahrtverstoß: 1 Punkt und 70 Euro Bußgeld
Handy am Steuer: 1 Punkt und 100 Euro Bußgeld
sehr schwere OrdnungswidrigkeitTempoüberschreitung innerorts (ab 31 km/h zu schnell): 2 Punkte, 160 bis 680 Euro Bußgeld und 1 bis 3 Monate Fahrverbot
Tempoüberschreitung außerorts (ab 26 km/h zu viel): 2 Punkte, 80 bis 600 Euro Bußgeld und 1 bis 3 Monate Fahrverbot
Alkohol am Steuer (mehr als 0,5 Promille): 2 Punkte, 500 bis 1.500 Euro Bußgeld und 1 bis 3 Monate Fahrverbot
StraftatVollrausch (mehr als 1,1 Promille): 3 Punkte, Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss: 3 Punkte, Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Zu den Verkehrssünden aus dem Strafenkatalog, für die Verkehrsteilnehmer am häufigsten belangt werden, zählen übrigens Tempoüberschreitungen, Alkoholfahrten, die Nutzung des Handys am Steuer, Rotlicht-, Vorfahrts- und Abstandsverstöße, Falschparken und Umweltdelikte.

Strafenkatalog: Rote Ampel überfahren

Strafenkatalog: Rote Ampel überfahren und Rotlichtverstoß

Nicht selten kommt es vor, dass Autofahrer einen sogenannten Rotlichtverstoß begehen. Der Strafenkatalog sieht hierfür Abstufungen bei den Sanktionen vor, die sich unter anderem danach richten, wie lang die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits rot war. Je nach vorliegendem Verstoß kann mit einem Bußgeld von 90 bis 360 Euro gerechnet werden. Zusätzlich wird das Überfahren einer roten Ampel mit einem oder zwei Punkte in Flensburg geahndet.

Je kürzer die Ampel rot war, desto niedriger die Sanktionen. So spricht man von einem leichten oder einfachen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel kürzer als eine Sekunde rot war, und von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Bei einer Gefährdung, einem Unfall oder bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind ein einmonatiges Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug mögliche weitere Sanktionen.

Strafenkatalog: Handy am Steuer

Als einer der häufigsten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wird im Strafenkatalog die Nutzung des Handys während der Fahrt mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Wenn zusätzlich eine Gefährdung vorliegt, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Und wenn es durch das Handy im Auto sogar zu einem Unfall kommt, sind laut Strafenkatalog 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot die Folge.

Strafenkatalog: Geschwindigkeit und zu schnelles Fahren

Strafenkatalog: Blitzer bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto

Für die meisten Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote unter deutschen Autofahrern ist die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich. Bei zu schnellem Fahren, häufig registriert durch Geschwindigkeitsmessgeräte beziehungsweise Blitzer, sieht der Strafenkatalog viele Abstufungen innerhalb der Sanktionen vor. So wird zwischen der Tempoüberschreitung außerorts und innerorts unterschieden und die Höhe der Abweichung von der erlaubten Geschwindigkeit ist ebenfalls maßgeblich für die Sanktionen.

Ist ein Autofahrer außerorts zu schnell gefahren droht laut Strafenkatalog ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld von zehn bis 600 Euro, war man innerorts zu schnell, variiert das Verwarn- oder Bußgeld von 15 bis 680 Euro. Zusätzlich wird eine Tempoüberschreitung von mindestens 21 Kilometer pro Stunde sowohl innerorts als auch außerorts mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Gemäß Strafenkatalog kann zu schnelles Fahren auch ein Fahrverbot nach sich ziehen, und zwar innerorts ab 31 Kilometer pro Stunde und außerorts ab 41 Kilometer pro Stunde zu viel.

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