Die Polizei kann im öffentlichen Straßenverkehr Verkehrskontrollen durchführen. Nach § 36 Abs. 5 S.1 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer jederzeit und ohne Anlass zur Verkehrskontrolle anhalten. Während der Verkehrskontrolle haben die betroffenen Autofahrer und die kontrollierenden Polizisten einige Rechte und Pflichten.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckSinn und Zweck einer Verkehrskontrolle der Polizei liegen darin, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Grundsätzlich will die Polizei durch Verkehrskontrollen feststellen, ob der Fahrzeugführer fahrtauglich und sein Kfz verkehrstüchtig sind.Meistens beginnt die Verkehrskontrolle mit einer Aufforderung der Polizei – zum Beispiel, indem ein vorausfahrendes Einsatzfahrzeug Sie zum Folgen auffordert. Oder ein Polizeibeamter signalisiert mit Hilfe einer Winkerkelle (Polizeikelle), mittels Handzeichen oder durch Ansprechen, dass Sie halten sollen.
Sie befolgen die Anordnung, indem Sie anhalten und warten, bis die Polizei die Verkehrskontrolle durchführt. Wenn Sie den Zeichen und Haltegeboten der Polizei nicht Folge leisten, droht ein Bußgeld.
Bei der Verkehrskontrolle müssen Sie der Polizei folgendes vorzeigen können:
Diese Dokumente müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden, ansonsten muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Auch Angaben zu Ihrer Person darf die Polizei abfragen. Einer Ausweiskontrolle müssen Sie allerdings nicht zustimmen..
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Zum Blitzer-CheckUm die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, darf die Polizei das Fahrzeug auf seine Verkehrstüchtigkeit hin überprüfen.
Dabei können insbesondere folgende Fahrzeugteile kontrolliert werden:
Außerdem darf überprüft werden, ob die wichtigsten Notfallausrüstungsgegenstände für einen plötzlichen Unfall oder eine Panne im Fahrzeug mitgeführt werden:
Diese Ausrüstung müssen Sie mitführen, ansonsten droht ein Bußgeld.
Sollten Sie Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste im Kofferraum aufbewahren, darf die Polizei diese Gegenstände mit Ihnen gemeinsam am Kofferraum inspizieren.
Darüber hinaus ist es der Polizei nicht ohne Weiteres gestattet, das Innere des Fahrzeugs zu durchsuchen. Für die komplette Durchsuchung des Wagens während der Verkehrskontrolle wird ein richterlicher Beschluss benötigt. Ohne den Beschluss darf die Polizei das Fahrzeug nur bei Gefahr im Verzug durchsuchen – also wenn ein begründeter Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, kann die Polizei Fahrzeugführer auf ihre Fahrtauglichkeit prüfen. Die Fahrtauglichkeit kann insbesondere durch berauschende Mittel, Übermüdung, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sein.
Die Polizei darf Sie auch auffordern, das Fahrzeug während der Kontrolle zu verlassen.
Zur Überprüfung beim Verdacht auf Alkoholkonsum verwendet die Polizei ein Alkoholmessgerät. Damit kann durch Hineinpusten die Alkoholkonzentration im Atem gemessen werden.
Bei Verdacht auf Drogenkonsum wird ein Schnelltest durchgeführt. Im Urin des Betroffenen lassen sich in dem Fall verschiedene Substanzen feststellen, die zur Fahruntauglichkeit führen können.
Wichtig: Grundsätzlich sind der Atemalkoholtest und der Drogen-Schnelltest freiwillig. Sie haben das Recht, diese Tests zu verweigern.
Die Polizei darf einen Test allerdings dann gegen Ihren Willen veranlassen, wenn während der Kontrolle ein starker Alkoholgeruch wahrgenommen wurde oder es andere körperliche Hinweise gibt. Anhaltspunkte können vergrößerte Pupillen, ein unsicherer Fahrstil oder eine unklare Sprache sein. Dadurch könnte ein Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben sein, zum Beispiel nach § 315c StGB. Ein richterlicher Beschluss mit Anordnung einer Blutentnahme wird dann nicht benötigt.
Falls Sie einen Alkohol- und Drogentest verweigern, darf die Polizei Sie bei begründetem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum für die Entnahme einer Blutprobe mit auf die Dienststelle nehmen oder ins Krankenhaus bringen. Es könnte sich schließlich um eine Straftat gemäß § 81a Abs. 2 StPO handeln. Die Blutentnahme muss von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden.
Mehr über die Einnahme von Medikamenten im Straßenverkehr erfahren Sie hier.
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Zum Blitzer-CheckFür die meisten Autofahrer ist eine Polizeikontrolle eine ungewohnte Situation, die zu Verunsicherung führen kann. Man fühlt sich vielleicht unfair behandelt, weil man nicht weiß, was man falsch gemacht hat, und warum man kontrolliert wird. Dadurch kann Stress entstehen
Bleiben Sie während der Verkehrskontrolle ruhig und verhalten Sie sich höflich gegenüber der Polizei, auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Folgen Sie den (erlaubten) Aufforderungen der Polizei. Werden Sie nicht hektisch oder panisch, dafür gibt es in der Regel keinen Grund. Ein kooperativer Austausch mit der Polizei sorgt dafür, dass die Kontrolle ordnungsgemäß und zügig durchgeführt werden kann.
Sollte die Polizei Sie auffordern, etwas zu tun, dem Sie nicht nachkommen müssen, teilen Sie das dem Polizeibeamten höflich mit.
Vergewissern Sie sich, bevor Sie losfahren, ob Sie alle notwendigen Dokumente (Führerschein, Fahrzeugschein) und vorgeschriebenen Notfallutensilien (Verbandkasten, Warnweste, Warndreieck) dabei haben.
Folgen Sie unbedingt den Handzeichen und Haltegeboten der Polizei. Klären Sie im Zweifelsfall, ob die Zeichen Ihnen gelten, um Missverständnisse auszuschließen.
Wenn Sie den erlaubten Aufforderungen der Polizei nicht folgen oder nicht alle vorgeschriebenen Dokumente und Notfall-Gegenstände parat haben, können im Rahmen einer Verkehrskontrolle Bußgelder gegen Sie verhängt werden.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Verbandskasten nicht mitgeführt | 5 € |
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Führerschein nicht mitgeführt oder vorgezeigt | 10 € |
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Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder vorgezeigt | 10 € |
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Warnweste / Warndreieck nicht mitgeführt oder vorgezeigt | 15 € |
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Keinen Platz für Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn gemacht | 20 € |
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Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt | 20 € |
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Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 € | 1 |
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70€ | 1 |
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