Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Der Bürgersteig im Verkehrsrecht

Der Bürgersteig, häufig auch Gehweg genannt, wird vielseitig genutzt. Zum einen ist diese Verkehrsfläche Ort des sozialen Austauschs, an dem Menschen gehend oder stehend mit einander kommunizieren. Zum anderen dient er als reine Fortbewegungsmöglichkeit.

Der Bürgersteig hat daher bestimmte Anforderungen zu erfüllen, damit er den verschiedenen Nutzungen gerecht wird.

Nicht immer geht es auf dem Bürgersteig harmonisch zu, da er oft auch Ausgangspunkt für Streitigkeiten um Rechte sein kann.

Nachfolgend wird auf wichtige Anforderungen und Verbote rund um den Bürgersteig eingegangen.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Was ist der Unterschied zwischen dem Bürgersteig und dem Gehweg?

Umgangssprachlich werden die Begriffe Bürgersteig und Gehweg meistens gleichbedeutend verwendet, obwohl dies nicht ganz zutreffend ist.

Nicht der gesamte Bereich rechts neben der Fahrbahn ist als Gehweg zu bezeichnen. Vielmehr ist hier von einem Seitenraum zu sprechen, der sich aus einem Sicherheitsabstand von einem halben Meter zur Fahrbahn, einem Hausabstand und dem Gehweg zusammensetzt.

Ein Gehweg kann jeder Weg sein, der seiner Zweckbestimmung nach für den Fußgängerverkehr eingerichtet ist, durch entsprechenden Bodenbelag als solcher erkennbar ist und von der Fahrbahn räumlich getrennt ist.

Der Begriff des Bürgersteigs umfasst den Gehweg, den Sicherheitsabstand, sowie den Hausabstand.

Einer expliziten Beschilderung bedarf es nur dann, wenn sich aus den Umständen der jeweiligen Verkehrssituation nicht ergibt, dass es sich um einen Gehweg handelt.

Wie breit muss ein Gehweg mindestens sein?

Gesetzliche Vorschriften hinsichtlich einer vorgeschriebenen Mindestbreite des Gehwegs bestehen nicht. Es bestehen lediglich verkehrswissenschaftliche Erkenntnisse, aus denen sich gewisse Mindestanforderungen ergeben.

Demnach ist ein Gehweg derart zu gestalten, dass sich zwei Fußgänger, auch mit Regenschirm oder Tasche, auf dem Gehweg mit genügend Abstand begegnen können.

Darüber hinaus wird die Anforderung der Barrierefreiheit an den Gehweg gestellt. Demnach ist zu gewährleisten, dass auf dem Gehweg zwei Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren einander passieren können.  

Als Seitenraumbreite, Gehweg einschließlich Sicherheitsabstand und Hausabstand, werden daher 2,5 m empfohlen. Da es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handelt, kann von diesem Maß abgewichen werden.

Sind auf dem Seitenraum Bushaltestellen, Bäume, Fahrzeugstellplätze oder ähnliche raumeinschränkende Gebilde zu finden, wird ein Zuschlag auf bis zu 2 m auf die vorgeschlagene Seitenraumbreite empfohlen.

Der Gehweg ist damit nicht lediglich übrig gebliebene Fläche, sondern hat bei der Straßenplanung Gewichtung, da er dem Fußgängeraufkommen und der Annehmlichkeit beim Gehen gerecht zu werden hat.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Darf der Gehweg mit dem Fahrrad genutzt werden?

Die das Kind beaufsichtigende Person darf ebenfalls auf dem Gehweg mit dem Fahrrad fahren

Grundsätzlich ist der Gehweg den Fußgängern beziehungsweise Rollstuhlfahrern vorbehalten.

Allerdings sind Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres verpflichtet, mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren.

Hinweis: Eine das Kind beaufsichtigende Person ab 16 Jahren ist berechtigt, das unter acht jährige Kind auf dem Gehweg mit dem Fahrrad zu begleiten. Dies gilt jedoch nur für eine Aufsichtsperson.

Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres sind Kinder berechtigt, den Gehweg mit dem Fahrrad zu befahren.

Gemeinsame Geh- und Radwege

Zeichen 241

Um Konflikte zwischen Rad- und Autoverkehr zu vermeiden, werden bei ausreichendem Platz die Radwege auf einen ehemaligen Teil des Gehwegs verlegt, angezeigt durch das Zeichen 241. Dabei verlaufen Rad- und Gehweg parallel nebeneinander. Radfahrer sind in diesem Fall verpflichtet, den Radweg zu nutzen, die Fahrbahn darf nicht befahren werden.

Ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt, durch das Zeichen 240, haben Radfahrer und Fußgänger den Gehweg zu nutzen. Radfahrer sind nicht berechtigt, stattdessen die Fahrbahn zu nutzen.

Ist der Weg lediglich Geh- und Radverkehr frei, besteht keine Nutzungspflicht für den Radverkehr. Radfahrer sind in diesen Fällen auch berechtigt, die Fahrbahn zu nutzen.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Darf auf dem Gehweg geparkt werden?

Nach § 12 Abs.4 StVO ist für das Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu nutzen. Allerdings ergibt sich aus § 12 Abs.4a StVO, dass das Parken auf dem Gehweg in bestimmten Fällen gestattet sein kann. Das Parken auf dem Gehweg ist dann zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung dies gestattet. Dies erfolgt durch das Zeichen 315, auf dem ein weißes P mit einem weißen Fahrzeug auf blauem Hintergrund abgebildet ist. Das Schild zeigt dabei an, wie das Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen ist.

Hinweis: Das Fahrzeug darf nicht über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen geparkt werden.

Das Zeichen 315 gestattet grundsätzlich das Parken eines Fahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 2,8 t. Allerdings kann die Erlaubnis zum Parken durch Zusatzzeichen eingeschränkt werden, beispielsweise nach Dauer, Art des Fahrzeugs oder Personengruppen.

Darf ein Motorrad auf dem Gehweg geparkt werden?

Für Motorräder gilt hinsichtlich des Parkens auf dem Gehweg das gleiche wie für Fahrzeuge. Lediglich wenn das Parken durch das Zeichen 315 erlaubt ist, darf das Motorrad auf dem Gehweg geparkt werden.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Widerrechtliches Parken auf dem Gehweg, ist das Abschleppen erlaubt?

Abschleppen eines wiederrechtlich geparkten Fahrzeugs

Allein das Parken auf dem Gehweg rechtfertigt es nicht, das geparkte Fahrzeug abzuschleppen. Das Abschleppen kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn das widerrechtlich geparkte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer behindert. Eine solche Behinderung ist etwa dann zu bejahen, wenn das Fahrzeug auf einem Schwerbehinderten Parkplatz oder einer Feuerwehreinfahrt geparkt wurde.

Mit dem Abschleppen ist allerdings auch dann zu rechnen, wenn durch das wiederrechtlich geparkte Fahrzeug der Fußgängerverkehr auf dem Gehweg erheblich behindert werden kann oder Radwege und Radfahrstreifen zugeparkt werden.

Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßem Parken auf dem Gehweg

Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt hat, bekommt ein sogenanntes Knöllchen, mit dem ein Verwarnungsgeld verhängt wird. Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, schließt sich in der Regel ein Bußgeldverfahren an.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich
Verstoß Bußgeld
Unzulässiges Abstellen des Fahrzeugs an einer Stelle, an der das Parken durch das Zeichen 315 gestattet ist 10 €
-mit Behinderung 15 €
Unzulässiges Abstellen des Fahrzeugs an einer Stelle, an der das Parken durch das Zeichen 315 gestattet ist, für eine Dauer von mehr als drei Stunden 20 €
-mit Behinderung 30 €
Unzulässiges Parken auf dem Geh- oder Radweg 20 €
-mit Behinderung 30 €
Unzulässiges Parken auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde 30 €
-mit Behinderung 35 €
Unzulässiges Parken auf dem Schutzstreifen des Radverkehrs 20 €
-mit Behinderung 30 €
Unzulässiges Parken auf dem Schutzstreifen des Radverkehrs für länger als drei Stunden 30 €
-mit Behinderung 35 €
Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich