Baustellen im Straßenverkehr sind auf der einen Seite unausweichlich, damit der Zustand des Straßenlandes dauerhaft in einem befahrbaren Zustand bleibt. Denn die tägliche Nutzung durch eine Vielzahl an Fahrzeugen, sowie unterschiedliche Witterungsbedingungen setzen den Straßen auf Dauer zu.
Auf der anderen Seite sind sie häufig ein großes Ärgernis auf Grund der Fahrbahnverengungen und der damit einhergehenden Verkehrsstaus, die sich gerade zu Ferienzeiten besonders stark bemerkbar machen.
Baustellen können dabei in unterschiedlichen Formen auftreten. So gibt es ortsgebundene und ortsungebundene Baustellen, sowie Tages- oder Dauerbaustellen.
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Zum Blitzer-CheckBevor eine Baustelle eingerichtet wird, erteilt die zuständige Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung der jeweiligen Baustelle, § 45 StVO.
Um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Baustelle hinzuweisen, werden diese mittels Gefahrenzeichen auf die nahende Baustelle hingewiesen, Zeichen 123.
Ebenfalls ist durch entsprechend Beschilderung auf eine unebene Fahrbahn, auffliegenden Splitt oder Staugefahr hinzuweisen.
Für entsprechende Sicherheit auf der Baustelle selbst sorgt die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, kurz RSA. Diese regelt für die unterschiedlichen Straßentypen wie eine Baustelle einzurichten ist, in Bezug auf einzuhaltende Sicherheitsabstände, Beschilderung, Beleuchtung und ähnliches.
Die einzuhaltenden Sicherungsmaßnahmen müssen jedoch nicht nur die Arbeiter auf der Baustelle, sondern auch die Verkehrsteilnehmer vor Gefahren schützen, die von der Baustelle ausgehen können.
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Zum Blitzer-CheckDer Gesetzgeber hat für das Befahren von Baustellen keine speziellen gesetzlichen Regelungen getroffen. Vielmehr richten sich die einzuhaltenden Vorschriften nach der Art der Straße, auf der sich die Baustelle befindet. Dabei gilt es insbesondere die Vorschriften der StVO einzuhalten.
Wer entlang einer Baustelle fährt, sollte seine Geschwindigkeit so anpassen, dass er auf plötzlich auftauchende Arbeiter oder plötzlich in die Fahrbahn ragende Arbeitsgeräte reagieren kann.
Ferner sollte auf riskante Überholmanöver verzichtet und auf genügend Seitenabstand geachtet werden.
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Zum Blitzer-CheckWer auf der Autobahn eine Baustelle befährt, die auf der linke Spur auf zwei Meter begrenzt ist, sollte sich bei Befahren dieser Spur über die tatsächliche Breite seines Fahrzeugs im Klaren sein. Entgegen eines häufig erlegenen Irrtums lässt sich die tatsächliche Breite des Fahrzeugs nicht dem Fahrzeugschein entnehmen. Denn dort wird lediglich die Breite ohne Außenspiegel angegeben.
Diese können wider Erwarten einen erheblichen Unterschied von 20 cm oder mehr ausmachen.
Wer nicht genau weiß, wie breit sein Fahrzeug ist, sollte bei einer Fahrbahnbegrenzung besser auf der rechten Fahrspur bleiben.
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Zum Blitzer-CheckWer zügig in den Urlaub fahren möchte, ohne in baustellenbedingte Verkehrsstaus zu geraten, sollte sich vor Fahrtantritt bei dem Baustelleninformationssystem des Bundes und der Länder (BASt) über mögliche Baustellen auf seiner Route informieren und eine mögliche Ersatzroute wählen.
Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Baustellenbereichen wird häufig mit Blitzern kontrolliert.
Anders als erwartet wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Baustelle nicht härter sanktioniert, als anderswo. Maßgeblich ist auch hier lediglich, ob das Blitzerfoto innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft entstanden ist.
Wichtig: Bei Schäden im Baustellenbereich am Fahrzeug kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
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Zum Blitzer-CheckVerstoß | Bußgeld | Punkte |
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle | 100 € | 1 |
Rechts überholen innerhalb eines Baustellenbereichs | ||
-innerhalb geschlossener Ortschaften | 30 € | |
-innerhalb geschlossener Ortschaften mit Sachbeschädigung | 35 € | |
-außerhalb geschlossener Ortschaften | 100 € | 1 |
-außerhalb geschlossener Ortschaften mit Gefährdung anderer | 120 € | 1 |
-außerhalb geschlossener Ortschaften mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 |
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