Zu einem Unfall gehören nicht zwangsläufig zwei. Im Straßenverkehr kann es auch zu einem sogenannten Alleinunfall kommen – also zu einem Unfall ohne Fremdschaden. Welche Konsequenzen das haben kann, lesen Sie hier.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Jetzt kostenlos prüfenJa, ein Alleinunfall lässt sich als Verkehrsunfall bezeichnen – allerdings sind hieran nicht mehrere Fahrzeuge beteiligt. Bei einem Unfall ohne Fremdschaden kann es zu Beschädigungen am eigenen Fahrzeug kommen; auch Insassen können verletzt sein.
Es gibt viele Situationen, aus denen ein Alleinunfall ohne Fremdschaden resultieren kann. Hier einige Beispiele für Unfallursachen:
Natürlich kann aus all diesen Situationen nicht nur ein selbstverschuldeter Unfall ohne Beteiligte, sondern auch ein großer Unfall mit mehreren Verkehrsteilnehmern entstehen.
Auch wenn bei einem Alleinunfall keine Person verletzt wurde oder kein anderes Fahrzeug zu Schaden gekommen ist, kann es sein, dass gegen das Verkehrsrecht verstoßen wurde – zum Beispiel, wenn der Fahrer betrunken war oder zu schnell gefahren ist. In diesem Fall greifen die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Wer schuld an einem Unfall ohne Fremdschaden ist und mit hohen Strafen rechnen muss, sollte sich von einem Anwalt für Unfälle beraten lassen.
Hat der Fahrer bei seinem Unfall ohne Fremdschaden gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, kann es auch passieren, dass er Probleme mit der Versicherung bekommt, weil Leistungen gekürzt oder sogar komplett verweigert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Alleinunfall aufgrund der Nutzung des Handys am Steuer geschieht. In vielen Fällen zahlen die Versicherungen einen Unfallschaden aufgrund von Handyverstößen nicht.
In der Probezeit gelten strenge Regeln. Baut ein Fahranfänger einen Unfall ohne Fremdschaden in der Probezeit und verstößt damit gegen die Straßenverkehrsordnung, wird er mit Konsequenzen rechnen müssen. Die Konsequenzen hängen davon ab, ob ein A-Verstoß oder ein B-Verstoß den Alleinunfall verursacht hat.
Auch nach einem Unfall ohne Fremdschaden muss der Unfallverursacher zügig und umsichtig handeln. Im Prinzip gelten hier dieselben Regeln wie nach Unfällen mit weiteren Beteiligten. Die Unfallstelle muss gesichert werden und auch bei einem Unfall ohne Fremdschaden sollte die Polizei dazukommen – der Unfall muss sowieso gemeldet werden. Hier kommt es aber auf die Verhältnismäßigkeit an. Ist der Schaden sehr begrenzt, muss der Fahrer nicht zwingend stundenlang auf das Eintreffen der Polizei warten. Hier kann man sich mit der Polizeistelle zum weiteren Vorgehen telefonisch beraten.
Wichtig ist auch, den Alleinunfall ohne Fremdschaden der Versicherung zu melden, falls man hier Leistungen durch beispielsweise eine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann. Die Schadensmeldung geht dann an die eigene Versicherung, denn eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es schließlich nicht.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Jetzt kostenlos prüfen