Kommt es bei einem Autounfall zu einem Totalschaden, kann es richtig teuer werden.
Doch was genau ist ein Kfz-Totalschaden? Und wer kommt dafür auf? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.
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Jetzt kostenlos prüfenDer Begriff Totalschaden klingt vernichtend – und so ist es meistens auch. Autos mit Totalschaden nach einem Unfall sind in der Regel nicht oder kaum noch zu retten. Allerdings gibt es hier Abstufungen, die wichtig für die Frage nach der Entschädigung sind.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Verkehrsunfall vor, kann das Auto noch fahrtüchtig sein, aber die Reparatur steht nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist also dann gegeben, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen. Mit Wiederbeschaffungswert meint man die Geldsumme, die man aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Auto zu beschaffen.
Achtung: Totalschaden: Wiederbeschaffungswert in Netto oder Brutto? Um den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs zu berechnen, wird der Zeitwert des Autos in Netto herangezogen.
Man spricht von einem technischen Totalschaden, wenn das Auto entweder gar nicht oder nur sehr schwer zu reparieren ist. In der Regel liegt ein technischer Totalschaden nach einem schweren Unfall vor.
Grundsätzlich zahlt die gegnerische Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden, wenn man unverschuldet in den Unfall gerade ist. Doch: Zuerst einmal muss ein unabhängiger Sachverständiger das Ausmaß des Schadens am Fahrzeug feststellen und einschätzen, ob es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden handelt. Das Gesetz sieht vor, dass der unverschuldete Geschädigte diesen Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragen darf. Der Sachverständige wird dann nach umfassender Begutachtung des Autos ein Gutachten erstellen, in dem er den Aufwand für die Reparatur, den Nutzungsausfall und der Restwert nach Totalschaden benennt. Der Experte sendet das Unfall-Gutachten dann an die gegnerische Kfz-Versicherung, bei der der Geschädigte den Schaden abrechnen lassen kann.
Bei einem Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden zahlt die Versicherung üblicherweise nach dem Gutachten den Wiederbeschaffungswert. Der Restwert des Autos wird von der Versicherung in der Regel nicht erstattet, weil sich das Auto zum veranschlagten Wert an einen Händler verkaufen lassen kann. Die Kfz-Versicherung des Schädigers muss darüber hinaus weitere Zahlungen wie Kosten für einen Leihwagen nach Unfall, Gebühren für die An- und Abmeldung, Abschleppkosten oder Entsorgungskosten leisten. Wichtig ist es immer, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht über die eigenen Rechte bei einem Totalschaden nach Unfall aufklären zu lassen – egal ob man den Unfall verursacht hat oder der Geschädigte ist.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wäre es theoretisch zwar möglich, das Auto zu reparieren, aber in der Praxis rentiert es sich einfach nicht. Die Geschädigten erhalten in diesem Fall von der gegnerischen Kfz-Versicherung nicht die theoretisch anfallenden Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich dessen Restwert.
Nun kann es aber sein, dass ein Geschädigter sein Auto trotz Diagnose „Wirtschaftlicher Totalschaden“ auf Kosten der gegnerischen Kfz-Versicherung reparieren lassen möchte. Möglich werden kann das mit der 130-Regel nach Unfall. Auch in diesem Fall ist im ersten Schritt ein Gutachten nötig. In diesem Gutachten wird festgestellt, ob sich die 130-Prozent-Regel bei Totalschaden anwenden lässt. Sie besagt, dass ein Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden dann auf Kosten der Versicherung repariert werden muss, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen. Ist das der Fall, können Geschädigte ihr Auto reparieren lassen, solange sie es anschließend noch mindestens sechs Monate nutzen.
Gut zu wissen: Greift die 130-Regel nach Unfall, dürfen Geschädigte ihr Auto auf Kosten der gegnerischen Versicherung auch selbst reparieren. Sie müssen es im Anschluss allerdings begutachten lassen.
Bei einem technischen Totalschaden erhält der Geschädigte Schadensersatz von der gegnerischen Kfz-Versicherung. Die Höhe beläuft sich auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich Restwert), der von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt wurde.
Der Wiederbeschaffungswert eines Autos nach einem Totalschaden wird von einem unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen ermittelt – was ein komplexes Unterfangen ist. Der Experte muss feststellen, in welchem Allgemeinzustand das Auto vor dem Totalschaden war, welche Beschädigungen vorher schon vorhanden waren und welche dazukamen. Als Orientierung für den Wiederbeschaffungswert dienen Preisermittlungstabellen für Gebrauchtwagen. Der Wiederbeschaffungswert ist also auch abhängig von den aktuellen Marktpreisen. Um den Wiederbeschaffungswert zu berechnen, werden weitere Aspekte berücksichtigt:
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