Eine Chance auf Schmerzensgeld nach Unfall haben Menschen, die bei einem Unfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten haben. Allerdings müssen die Geschädigten nachweisen können, dass ihre Verletzungen tatsächlich aufgrund des Autounfalls entstanden sind. Was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.
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Jetzt kostenlos prüfenEin Autounfall ist immer ein schwerwiegender Vorfall – vor allem dann, wenn Verkehrsteilnehmer dabei zu Schaden kommen. In schweren Fällen kann es dann zum Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Autounfall kommen, wenn der Geschädigte keine Schuld oder nur eine Mitschuld an dem Unfall hatte.
Voraussetzung für Schmerzensgeld nach Unfall ist, dass der Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt und dadurch den immateriellen Schaden verursacht hat. Laut
§ 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt zudem der Sonderfall, dass bereits eine Gefährdung zu Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall führen kann – die sogenannte Gefährdungshaftung.
Wichtig zu wissen: Betroffene erhalten nicht automatisch nach einem Autounfall ein Schmerzensgeld. Sie müssen sich selbst darum kümmern. Im ersten Schritt dürfen sie die Verjährungsfrist nicht versäumen. Nach § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld bei Unfall nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Autounfall passiert ist. War das beispielsweise am 2. Januar 2022, beginnt die dreijährige Frist am 31. Dezember 2022. Nun haben Geschädigte drei Jahre lang Zeit, um Schmerzensgeld einzufordern. Die Frist endet am 31. Dezember 2025. Danach verfällt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall.
Gut zu wissen: Ist das Ausmaß der Folgeschäden unbekannt, kann die Verjährungsfrist bis auf 30 Jahre ausgeweitet werden. Danach verfallen sämtliche Ansprüche.
Ob Betroffene Schmerzensgeld nach Unfall erhalten, hängt davon ab, ob sie unverschuldet oder mitverschuldet verletzt wurden. Wurde der Betroffene unverschuldet verletzt, muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers das Schmerzensgeld nach Unfall zahlen. Trägt der Verletzte eine Mitschuld, steht ihm zwar auch ein Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu, allerdings wird ein Mithaftungsanteil abgezogen.
Zu einem Schmerzensgeld nach Unfall kann man auf zwei verschiedene Arten gelangen. Zum einen über ein außergerichtliches Vorgehen: Um ein Gerichtsverfahren zu umgehen, können Geschädigte versuchen, sich mit dem Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu einigen. Dafür müssen Betroffene einen Antrag an die Haftpflichtversicherung des Schädigers oder an den Schädiger direkt schicken. Die Versicherung wird den Antrag prüfen und Beweise sichten, die der Betroffene erbringen muss. Die Versicherung kann dem Antrag dann stattgeben, ablehnen oder den Geschädigten zu Verhandlungen einladen.
Häufig kommt es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, weil die Haftpflichtversicherung des Schädigers den Antrag ablehnt. Geschädigte haben deshalb immer eine weitere Möglichkeit: Zivilklage einreichen. Schmerzensgeld nach Unfall lässt sich über einen Zivilprozess einklagen. Dafür müssen Betroffene die oben beschriebene Verjährungsfrist einhalten. Geschädigte, die sich dazu entscheiden, sollten sich vorab ausführlich von einem Anwalt für Verkehrsunfälle beraten lassen, um keine Formfehler zu begehen und ihre Chancen auf Erfolg einschätzen zu lassen. Wichtig ist auch zu wissen, dass das Gericht einen Prozesskostenvorschuss verlangen wird. Wenn der Betroffene das Verfahren gewinnt, erhält er das Geld aber zurück. Ob am Ende Schmerzensgeld nach Unfall fällig wird, hängt von Zeugenaussagen und Beweisen ab.
Wie hoch das Schmerzensgeld nach Unfall ausfallen kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
Die konkrete Höhe bei Schmerzensgeld nach Unfall ist also immer individuell. Als grobe Orientierung kann jedoch eine Schmerzensgeldtabelle dienen, in der entsprechende Gerichtsurteile gesammelt werden. Folgende Summen wurden als Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall bereits bewilligt:
Wichtig: Die Beispiele dieser Schmerzensgeldtabelle bieten lediglich einen Einblick in bereits gefällte Urteile und dürfen nicht pauschalisiert werden.
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