Jeder Unfall im Straßenverkehr muss vom Unfallverursacher ernstgenommen und gemeldet werden – dazu gehören beispielsweise auch minimale Kratzer an der Tür eines anderen Autos. Wie bei einem Unfall die Schadensmeldung aussehen muss, erfahren Sie hier.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Jetzt kostenlos prüfenUnfälle im Straßenverkehr kommen täglich vor. Dazu zählen nicht nur große Vorfälle, bei denen Autos stark beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden; auch kleinere Zusammenstöße – beispielsweise, wenn die eigene Autotür gegen ein anderes Auto stößt – gelten als Unfälle, um die sich der Verursacher zu kümmern hat. Der sicherste Weg ist es, nach dem Unfall die Polizei zu rufen. Bei kleinen Sachschadensunfällen wird die Polizei auf eine aufwändige Beweisführung in der Regel verzichten. Deshalb der Tipp für alle Unfallbeteiligten: Sichern Sie selbst Beweise; beispielsweise durch Fotos mit Ihrer Handykamera. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, erhalten die Beteiligten ein Aktenzeichen des Verkehrsunfalls.
Gut zu wissen: Wer einen auch noch so kleinen Unfall verursacht hat, hat mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Polizei bietet dann vor Ort an, die betroffene Person zu verwarnen – was kein Schuldeingeständnis ist. Betroffene dürfen diese Verwarnung auch ablehnen. Allerdings bedeutet das, dass sich dann die Bußgeldstelle mit dem Unfall befasst und dadurch mehr Verwaltungskosten entstehen.
Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hat, ist es die Pflicht des Unfallverursachers, den Schaden der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Wichtig zu wissen: Der Geschädigte ist nicht darauf angewiesen, dass der Unfallverursacher tätig wird. Er kann den Schaden an seinem Auto per Schadensmeldung auch selbst bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anzeigen. Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn bereits einige Tage seit dem Unfall vergangen sind und sich der Verursacher noch nicht gemeldet hat.
Was bei der Schadensregulierung nach einem Unfall zu beachten ist, erklärt Anwalt Johannes von Rüden im Video:
Jede Kfz-Haftpflichtversicherung hat in der Regel ihre eigenen Vorschriften, die vertraglich festgehalten wurden. Üblicherweise richten sie sich aber nach der rechtlichen Grundlage: § 104 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Hier heißt es, dass der Versicherte innerhalb einer Woche „die Tatsachen anzuzeigen hat, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten.“ Auf Nummer sicher geht, wer den Schaden einfach sofort meldet. Denn: Wer die Frist für die Schadensmeldung überschreitet, riskiert, dass die Leistungen reduziert oder sogar ganz verweigert werden.
Viele Versicherungen bieten für die Unfall-Schadensmeldung einen Online-Unfallaufnahmebogen an, in dem der Versicherte den Vorgang skizzieren und beschreiben kann. Natürlich kann man die Versicherung auch anrufen. So oder so wird die Kfz-Haftpflichtversicherung dann die Schadensregulierung einleiten. Hilfreich ist es, wenn man den Unfallhergang selbst so genau wie möglich dokumentieren kann. Von der Kfz-Haftpflichtversicherung werden üblicherweise folgende Eckdaten abgefragt beziehungsweise verlangt:
Schadensmeldung bei Unfall – Belege aufheben: Unfallgeschädigte sollten Belege über alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, sammeln. Dazu gehören beispielsweise Abschleppkosten, Mietwagen-Abrechnungen oder auch Kosten für Medikamente und Behandlungen.
Es ist nicht unbedingt nötig, einen Unfall zu melden als Geschädigter. Denn: Für den Schaden muss ja die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen. Sicherheitshalber kann man nach dem Unfall aber auch eine Schadensmeldung bei der eigenen Kfz-Versicherung vornehmen. So lässt sich beispielsweise vermeiden, dass der Unfallverursacher heimlich versucht, die Schuld abzuwälzen.
Nicht immer sind sich die Beteiligten an einem Verkehrsunfall einig, wer Unfallverursacher war und wer eine Schadensmeldung nach Autounfall einreichen muss. Häufig ergeben sich daraus große Streitigkeiten rund um die Frage, wer für die Kosten aufkommt, die durch den Unfall entstanden sind. In diesem Fall hilft ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht weiter, der gegen falsche Behauptungen verteidigt oder gegebenenfalls ein Unfall-Gutachten in Auftrag gibt.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Jetzt kostenlos prüfen