Kurve schneiden ist ein gefährliches Manöver im Straßenverkehr, denn dabei können schwere Unfälle passieren. Ob und welchen Strafen folgen, wenn Autofahrer eine Kurve schneiden, lesen Sie hier.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
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Jetzt kostenlos prüfenEs ist auf den ersten Blick ein wenig paradox: Das Schneiden von Kurven im Straßenverkehr wird in der Straßenverkehrsordnung nicht erwähnt und ist deshalb eigentlich auch kein Verstoß. Aber: Wenn Autofahrer eine Kurve schneiden, begehen sie automatisch eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit, die im Bußgeldkatalog zu finden ist. Sie missachten nämlich das Rechtsfahrgebot. Denn: Wer eine Kurve schneidet, überfährt die Mittellinie und befindet sich dadurch auf der Gegenspur – was nicht erlaubt ist. Grund dafür ist, dass ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr auf diese Weise sehr schnell entstehen kann.
Gut zu wissen: Was ist das Rechtsfahrgebot? Das Rechtsfahrgebot ist in § 2 Absatz 2 StVO (Straßenverkehrsordnung) zu finden. Hier ist geregelt, dass Fahrer in jeder Situation möglichst weit rechts fahren müssen; nicht nur beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr. Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts, außerorts, auf schmalen Straßen und auf der Autobahn – also überall im Straßenverkehr.
Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Oft passiert beim Kurve schneiden, obwohl man dem Gegenverkehr ausweichen will, ein Unfall. Bei einem Unfall durch das Kurve schneiden, beträgt das Bußgeld 100 Euro; der Punkt ist dem Unfallverursacher natürlich auch dann sicher. Gegebenenfalls kommen zudem Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld der Gegenseite hinzu.
Einige Autofahrer lassen sich dazu verleiten, eine Kurve zu schneiden, weil sie dadurch nicht abbremsen müssen. Besonders verführerisch ist es dann, wenn die eigene Fahrbahn nahezu leer ist. Dann erliegen viele Auto- und auch Motorradfahrer dem Trugschluss, dass auch auf der Gegenfahrbahn gähnende Leere herrschen muss. Sie lenken dann in der Kurve nach innen, damit dadurch der Bogen weniger eng wird. Dadurch können sie mit ihrem Fahrzeug die Kurve mit hoher Geschwindigkeit durchfahren. Hier entsteht die große Gefahr: Auch wenn die Fahrbahn frei wirkt, können Auto- und Motorradfahrer natürlich nicht abschätzen, ob Fahrzeugen auf der Gegenseite um die Ecke schnellen oder nicht. Im Zweifel müssen sie dann dem Gegenverkehr ausweichen, was häufig einen schweren Unfall, etwa einen Frontalzusammenstoß, zur Folge hat.
Übrigens: Eine Kurve zu schneiden betrifft immer nur Linkskurven. In Rechtskurven befindet sich das Fahrzeug ja schon so weit wie möglich innen.
Große und breite Busse haben manchmal keine andere Möglichkeit, eine Kurve zu nehmen, indem sie sie schneiden – einfach deshalb, weil ihre Maße nichts anderes zulassen. Wenn ein Bus in einem solchen Fall eine Kurve schneidet und dadurch ein Unfall mit einem Auto aus dem Gegenverkehr entsteht, kann der Busfahrer sich allerdings nicht pauschal auf diesen Umstand beziehen. Auch wenn der Bus die Kurve zwangsläufig schneiden muss, ist er verpflichtet abzuwarten, bis kein Gegen- oder Überholverkehr kommt.
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