Ein Unfall-Gutachten spielt insbesondere für Geschädigte bei einem Autounfall eine wichtige Rolle. Ohne ein solches Gutachten riskieren sie, auf Kosten sitzenzubleiben, die eigentlich die Gegenseite zahlen müsste. Wir erklären, worauf Betroffene achten sollten.
Ein Unfall im Straßenverkehr passiert schnell – langwierig wird es meist erst später, wenn es um die Schadensregulierung geht. Wer keine Schuld an dem Unfall trägt, sollte unbedingt einen Unfallgutachter anfordern, denn der Schaden muss bei der Haftpflichtversicherung genauestens beziffert werden. Laien sind damit in der Regel überfordert. Außerdem sorgt ein Kfz-Unfallgutachten in den meisten Fällen dafür, dass die Schuldfrage eindeutig beantwortet wird.
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Jetzt kostenlos prüfenGrundsätzlich sollten Autofahrer wissen: Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von circa 750 Euro ist ein Unfallgutachten unumgänglich, um wirksam Schadensersatz oder sogar Schmerzensgeld einfordern zu können. Bei Bagatellschäden können Geschädigte ein sogenanntes Kurzgutachten erstellen lassen; das reicht den Kfz-Haftpflichtversicherungen in der Regel als Schadensnachweis aus.
Der Unfallverursacher muss den Schaden in der Regel innerhalb von drei bis sieben Tagen an die Haftpflichtversicherung melden. Ein Blick in den Versicherungsvertrag verrät mehr zu den genauen Fristen bei einem Unfall. Generell gilt: Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Empfehlenswert ist es, daher das Kfz-Gutachtennach Unfall so schnell wie möglich erstellen zu lassen.
Regel Nummer 1: Geschädigte sollten nicht leichtfertig einem Unfallgutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung vertrauen. Dieser Sachverständige wird die Motivation haben, den Schaden für seinen Auftraggeber so gering wie möglich schätzen. Empfehlenswert ist es, einen eigenen, unabhängigen Unfallgutachter zu beauftragen – darauf hat man als Geschädigter einen Anspruch; übrigens auch dann, wenn die Haftpflichtversicherung des Gegners bereits einen eigenen Unfallgutachter beauftragt und dieser schon ein Unfallgutachten erstellt hat.
Wichtig: Geschädigte sollten immer einen Unfallgutachter auswählen, der öffentlich bestellt und vereidigt ist. Nur in diesem Fall kann man sicher sein, dass das Unfallgutachten auch vor Gericht Bestand hat.
Ein Unfallgutachter bildet sich sein Urteil auf Basis verschiedener Informationen und Untersuchungen. In der Regel spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:
Pauschal lässt sich keine Aussage über die zu erwartenden Kosten für ein Unfallgutachten treffen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Schaden ist, desto umfangreicher fällt das Unfall-Gutachten aus. Hinzukommt die Frage, wie aufwändig die Untersuchung am Fahrzeug selbst ist. Lassen Sie sich die Kosten für das Unfallgutachten auf jeden Fall vorab per Kostenvoranschlag mitteilen. Die Kosten für einen Unfallgutachter setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
Üblicherweise muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten nach dem Unfall zahlen. Das gilt auch für das Unfallgutachten, das der Geschädigte selbst beauftragt. Anders kann es bei einem Bagatellschaden (in der Regel bis ca. 750 Euro) aussehen: Hier kann die Kfz-Versicherung der Gegnerseite auf einen Unfallgutachter verzichten. Haben Geschädigte allerdings selbst schon ein Unfall-Gutachten in Auftrag gegeben, müssen sie die Kosten selbst tragen.
Achtung: Auch bei Voll- und Teilkaskofällen sollten Geschädigte nur einen Unfallgutachter beauftragen, wenn das vorher mit der Versicherung abgesprochen ist. Es kommt auf den Vertrag an, ob die Versicherung die Kosten für das Gutachten nach Autounfall übernimmt.
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