Es kann schnell gehen und ist in der Regel nur ein Versehen. Dennoch: Wenn die Autotür gegen ein anderes Auto stößt, handelt es sich auch bei minimalen Schäden um einen Unfall. Verursacher dürfen sich dann nicht einfach entfernen, sonst begehen sie Fahrerflucht – eine Straftat. Stößt die Autotür gegen ein anderes Auto, ist es wichtig, die Polizei zu benachrichtigen. Welche Schritte vor Ort eingeleitet werden müssen, lesen Sie hier.
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Jetzt kostenlos prüfenWann Unfallflucht vorliegt, ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Hier steht geschrieben, dass sich der Unfallverursacher nicht einfach vom Unfallort entfernen darf. Er ist verpflichtet, sich den Konsequenzen zu stellen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte er in jedem Fall die Polizei benachrichtigen, die dann vor Ort den Fall aufnimmt. Wer einfach weiterfährt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Gut zu wissen: Viele fragen sich, wo der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht liegt. Dabei gibt es keinen. Offizieller Begriff ist die Unfallflucht. Im Volksmund wird aber häufig von Fahrerflucht gesprochen.
Wenn Schäden entstanden sind, weil eine Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen ist, haftet üblicherweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, der Schuld an dem Türrempler ist. Voraussetzung ist, dass der Unfallverursacher sich seiner Verantwortung stellt und keine Unfallflucht begangen hat.
Die Kosten für den verursachten Schaden lassen sich nicht verallgemeinern. Es kommt immer darauf an, wie stark das andere Auto beschädigt wurde – ob es sich beispielsweise nur um einen kleinen Kratzer handelt oder um einen umfangreicheren Blechschaden. In der Regel muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens tragen.
Es kann auch eine Autotür gegen ein anderes Auto knallen und kein Schaden entsteht. Auch wenn sich der Unfallverursacher sicher ist, dass kein Schaden entstanden ist, als seine Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen ist, muss er den Schaden melden. Schließlich kann er mit seinem Urteil falsch liegen. Ist das der Fall, muss der Halter des geschädigten Autos die Möglichkeit haben, ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Die sicherste Variante ist also, die Polizei zu rufen und den Türrempler ordnungsgemäß aufnehmen zu lassen.
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Jetzt kostenlos prüfenGrundsätzlich gilt: Unfallflucht liegt nur dann vor, wenn der Verursacher den Schaden bemerkt hat. Aber Achtung: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, sollte – wenn er erwischt wird – mit der Ausrede „Ich habe gar nichts bemerkt“ vorsichtig sein. Natürlich kann es vorkommen, dass man tatsächlich nicht gemerkt hat, dass die eigene Tür gegen ein anderes Auto geschlagen ist. Richter werden hier aber im Zweifel nicht lockerlassen und intensiv nachfragen. Ähnlich sieht es aus, wenn angegeben wird: Der Wind schlägt die Autotür gegen ein anderes Auto.
In solchen Fällen wird in der Regel ein Gutachter beauftragt, der häufig feststellt, dass eine leichte Kollision mit einem anderen Auto eben doch fühl- oder hörbar gewesen sein muss. Dennoch gibt es auch etliche Fälle, bei denen das Gericht zugunsten der Unfallverursacher entschieden hat. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier helfen.
Kindern kann es schnell mal passieren, dass sie aus Versehen die Autotür gegen ein anderes Auto schlagen. In diesem Fall haften in der Regel die Eltern für das Malheur. Es stellt sich dann aber die Frage, ob die Kfz-Haftpflicht für den Schaden aufkommt oder ob beim Fall „Kind stößt Autotür gegen anderes Auto“ die Privathaftpflichtversicherung zahlt. Generell kann der Schaden von beiden Versicherungen übernommen werden.
Interessant ist, dass Kinder ab einem gewissen Alter tatsächlich schon selbst haftungspflichtig werden. Laut § 828 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haften Minderjährige bis zum Alter von zehn Jahren nicht für die von ihnen verursachten Schäden. Das heißt aber nicht, dass Eltern mit Kindern unter zehn Jahren bei allen Schäden haftungspflichtig sind. Eltern haften nur im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung. Weil die Gesetzeslage für Laien hier undurchsichtig ist, empfiehlt es sich, juristische Beratung einzuholen.
Wer eine Anzeige wegen Unfallflucht erhält, sollte sich umfassend rechtliche Beratung suchen – auch wenn einem ein Türrempler vorgeworfen wird. Ein Anwalt für Verkehrsunfälle kann beispielsweise genau darüber aufklären, ob es sinnvoller ist eine Aussage zu machen oder eventuell zu schweigen – denn dieses Recht haben Betroffene.
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