Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahren auf Distanz! Welcher Abstand gilt außerorts?

Die meisten Unfälle mit Verkehrstoten passieren auf Kreis- und Landstraßen. Ein Grund dafür: Außerhalb von geschlossenen Ortschaften fahren Menschen meist mit einer höheren Geschwindigkeit, was ein höheres Gefahrenpotenzial birgt. Umso wichtiger ist es, den vorgeschriebenen Abstand außerorts einzuhalten. Sonst drohen nicht nur Auffahrunfälle, sondern auch Sanktionen.

Verstoß gegen den vorgeschriebenen Abstand außerorts: Diese Strafen können folgen

Was passiert, wenn der vorgeschriebene Abstand außerorts nicht eingehalten wird? Wer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Abstandsverstoß außerorts bei weniger als 80 km/h: 25 Euro
  • Mit Gefährdung: 30 Euro
  • Mit Sachbeschädigung: 35 Euro

Wer mit mehr als 80 km/h unterwegs ist und den Sicherheitsabstand außerorts nicht einhält, muss sich auf folgende Sanktionen einstellen:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch?
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte160 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte240 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte320 Euro1hier prüfen**

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Strafen bei Abstandsverstoß außerorts mit mehr als 100 km/h:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch?
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte160 Euro21 Monathier prüfen**
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte240 Euro22 Monatehier prüfen**
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte320 Euro23 Monatehier prüfen**

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Strafen bei Abstandverstoß außerorts mit mehr als 130 km/h:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch?
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes100 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes180 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte240 Euro21 Monathier prüfen**
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte320 Euro22 Monatehier prüfen**
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte400 Euro23 Monatehier prüfen**

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Wiederholungstätern können härtere Strafen drohen, wenn eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt.

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Es gilt: Größerer Abstand außerorts als innerorts

Der Sicherheitsabstand außerorts muss aufgrund hoher Geschwindigkeiten größer sein.

Der Sicherheitsabstand auf Landstraße und Autobahn muss aufgrund der höheren Geschwindigkeit entsprechend größer sein als innerorts. Wie groß genau? Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht konkret. Der § 4 der StVO besagt lediglich: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Auch gibt es keine Verkehrsschilder, die anzeigen, welcher Abstand außerorts gilt. Dennoch gibt es Richtlinien, an denen sich Autofahrer orientieren können. Grundsätzlich gilt: Der Sicherheitsabstand ist auf Landstraße und Autobahn von der Geschwindigkeit abhängig. Wer schnell fährt, muss mehr Abstand halten.

Tachostand hilft bei der Berechnung des richtigen Abstands

Aber wie nah ist zu nah? Was ist der richtige Abstand außerorts? Hier hilft der Tachostand als Faustformel, wenn man sich nicht auf den Abstandsassistenten im Auto verlassen will: Fährt man 100 km/h, muss der Sicherheitsabstand 50 Meter – also den halben Tacho in Metern ausgedrückt – betragen. Ist man mit 140 km/h unterwegs, sollte man dem vorausfahrenden Fahrer außerorts also nicht weniger als 70 Meter näherkommen.

Welcher Abstand gilt für Lkw auf der Landstraße?

Für den Sicherheitsabstand von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und für Busse gelten noch strengere Regeln, was den Abstand auf der Autobahn oder der Landstraße betrifft. Bereits ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen sie eine Distanz von mindestens 50 Metern zu ihrem Vordermann einhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro und einem Punkt rechnen.

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Was gilt für Pkw mit Anhänger außerorts? Dieser Abstand muss sein

Die Straßenverkehrsordnung schreibt im § 4 Absatz 2 vor, dass Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 Meter sind, außerorts permanent einen so großen Abstand zum Vordermann einhalten müssen, dass ein überholendes Fahrzeug ohne Probleme in die Lücke einscheren kann. Eine konkrete Meter-Angabe gibt es nicht. Hier gilt es, als Fahrer eines Pkw mit Anhänger oder einer anderen Fahrzeugkombination lieber auf Nummer sicher zu gehen und besser mehr Abstand zu halten als zu wenig.

Abstand vor dem Andreaskreuz außerorts: Bitte besondere Vorsicht

Wer vor oder hinter einem Bahnübergang halten oder parken möchte, sollte die Regeln sehr gut kennen. Denn Bahnübergänge sind sensible Zonen im Straßenverkehr. Hier rauschen Züge mit schnellen Geschwindigkeiten vorbei. Grundsätzlich gilt: Das Halten oder Parken auf Bahnübergängen ist nicht erlaubt – was ziemlich selbstverständlich ist. Was viele nicht so genau im Kopf haben: Wer innerorts oder außerorts in der Nähe eines Andreaskreuzes parken möchte, muss 50 Meter Abstand einhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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