Verschiedene Messverfahren können Abstandsverstöße im Straßenverkehr feststellen – innerorts wie außerorts. Die Folge ist aber immer die gleiche: ein Bußgeldbescheid. In vielen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Verschiedene Argumente sprechen für einen Einspruch gegen das Bußgeld, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde. Denn: Nicht immer kann der betroffene Pkw- oder Lkw-Fahrer etwas dafür, dass der Sicherheitsabstand unterschritten wurde.
Wurde die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes festgestellt, folgt der Bußgeldbescheid. Nach Bekanntgabe der entsprechenden Strafe kann vom Betroffenen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden. Sinnvoll kann ein solcher Einspruch in folgenden Fällen sein:
Natürlich benötigt der betroffene Fahrer entsprechende Beweise, um mögliche Fehler in der Abstandsmessung nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel die Videoaufnahmen und Messprotokolle der Polizei. Gerade bei drohenden Fahrverboten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Beweismittel auf mögliche Fehler hin untersuchen kann.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckSind bei der Messung des Sicherheitsabstandes Fehler aufgetreten, kann ein Einspruch gegen die verhängte Strafe erfolgreich sein. Messfehler können dabei aus unterschiedlichen Gründen auftreten:
Besteht der Verdacht, dass ein Messfehler vorliegt, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt erhält umfassende Akteneinsicht, kann dadurch Messfehler entdecken und dann begründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann zudem Erfolg haben, wenn der betreffende Fahrzeugführer keine Schuld am zu geringen Sicherheitsabstand zum Vordermann hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein anderes Fahrzeug dicht vor dem Fahrer einschert und der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen dadurch sehr gering ist. Erfolgte das Einscheren plötzlich und ohne Vorankündigung, kann ein Einspruch bei einem Abstandsverstoß erfolgreich sein.
Ähnlich wie bei einem eingescherten Fahrzeug kann ein Fahrer auch Einspruch erheben, wenn er den Sicherheitsabstand nicht einhalten konnte, weil das vorausfahrende Fahrzeug abrupt abgebremst hat. Diese Bremsung muss dabei plötzlich und ohne erkennbaren Grund vollzogen worden sein. Das konnte der betreffende Fahrer dann nicht absehen und trägt an einem stark verringerten Sicherheitsabstand keine Schuld.
In jedem Fall ist es ratsam, bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Abstandverstoßes einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Er kann feststellen, ob sich ein Einspruch lohnt, wenn der empfohlene Abstand nicht eingehalten wurde.
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