Zu dicht auffahren ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. Wer bestimmte Mindestabstände nicht einhält, muss mit Bußgeldern, Punkten oder sogar einem Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Aber wie lässt sich der Sicherheitsabstand überhaupt von der Polizei überprüfen? Zum Beispiel mit der VAMA. Die Abkürzung steht für Videoabstandsmessanlage – eine besondere Form der Brückenabstandsmessung.
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Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckWer eine Videoabstandsmessanlage entdecken möchte, muss schon sehr genau hinschauen: Die zum System gehörenden Kameras sind unscheinbar an Bücken befestigt, sollten aber nicht unterschätzt werden. Sie können den Verkehrsfluss auf einer Strecke von 700 Metern überwachen und prüfen, ob ein ausreichender Abstand zwischen zwei Fahrzeugen eingehalten wird. Gleichzeitig ist eine VAMA in der Lage, das Tempo der Fahrzeuge zu erfassen.
Meist wir die Videoabstandsmessanlage zur Messung des Sicherheitsabstandes an Autobahnen oder Landstraßen eingesetzt. Die VAMA besteht aus zwei Videokameras mit unterschiedlichen Aufgaben. Eine Kamera nimmt den Nahbereich auf, die andere den Fernbereich. Polizeibeamte bedienen die VAMA – sie befinden sich in der Regel in einem Fahrzeug in der Nähe der Brücke und überwachen den Verkehrsfluss über einen Monitor. Beide Kameras auf der Brücke filmen den Verkehr auf allen Fahrspuren – die Aufnahmen werden auf einem Videoband aufgezeichnet. Auch Datum, Uhr- und Messzeit werden dokumentiert.
Grundlage der Messung mittels VAMA sind Markierungen auf der Fahrbahn – die sogenannten Messlinien. Erreicht sie ein Fahrzeug, wird ein Stoppbild erstellt und auf dem Video die eingeblendete Zeit abgelesen. Mit einer Formel, die Weg und Zeit berücksichtigt, lassen sich dann Abstand und Geschwindigkeit ermitteln. Unterhalb der Brücke befindet sich außerdem ein Blitzer zur Identifikation des Fahrers.
Die Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe einer VAMA bergen jedoch Fehlerquellen, wie andere Methoden zur Abstandsmessung auch: Bei der späteren Auswertung der Aufzeichnungen und beim Eintrag in das Messprotokoll können durchaus falsche Werte ermittelt werden. Auch die Messung selbst kann fehlerhaft sein.
Mögliche Gründe, warum die Messungen mit VAMA nicht genau und damit anfechtbar sein könnten:
In der Regel landet rund 14 Tage nach der VAMA-Messung ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Betroffene Autofahrer haben dann zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Da bei einer VAMA-Messung durchaus Fehler auftreten können, lohnt es sich, Hilfe bei einem Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen. Er kann den Bußgeldbescheid genau prüfen und Akteneinsicht nehmen. So kann er zügig erkennen, ob bei der Messung Fehler passiert sind. Mit rechtlicher Unterstützung lässt sich entsprechend schnell abschätzen, wie gut die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch stehen.
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