Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

ViBrAm mit Videostoppuhr VSTP: Wie zuverlässig ist die Abstandsmessung?

Zu dichtes Auffahren kann im Straßenverkehr zu schweren Unfällen führen. Deshalb gilt es, immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto einzuhalten. Um Verkehrssünder überführen zu können, gibt es verschiedene Messmethoden. Eine davon ist die ViBrAM-Messung mit integrierter Videostoppuhr VSTP. ViBrAM steht dabei für Videobrückenabstandsmessverfahren. So funktioniert die Messung:

  • Auf einer Brücke über einer Autobahn oder Schnellstraße ist eine Kamera angebracht, die den Verkehr auf einer Strecke von etwa 300 bis 500 Metern filmt.
  • Die Bilder der Kamera landen auf den Monitoren der Messbeamten, die in der Nähe der Brücke den Verkehr beobachten.
  • Haben die Beamten einen Verdacht auf einen Abstandsverstoß, lösen sie eine weitere Kamera aus, die in der Regel unter der Brücke oder am Fahrbahnrand installiert ist.
  • Diese Kamera ist dafür da, ein Bild von Fahrer und Kennzeichen zu erstellen.
  • Auf der gemessenen Strecke sind Messpunkte markiert.
  • Die VSTP-Stoppuhr (Dako Timer, Deininger VSTP) läuft während der Messung mit. Sie kann die Zeit, die ein Fahrzeug für die Strecke gebraucht hat, messen. Mit Hilfe dieser gemessenen Zeit und den Messpunkten auf der Fahrbahn lässt sich dann der Abstand berechnen.
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Autofahrer bekommen von der Messung mittels diesem Brückenabstandsmessverfahren meistens nichts mit, weil die ViBrAm ohne Blitzer arbeitet. Der Bußgeldbescheid wird circa zwei Wochen später per Post zugestellt.

Fehler bei der Messung? Einspruch kann sich lohnen!

Wie bei allen anderen Messverfahren auch, kann es bei der ViBrAm zu Ungenauigkeiten und Fehlern kommen. Deshalb muss die Messung nach bestimmten Regeln verlaufen – und auch die Messanlage selbst unterliegt bestimmten Kriterien:

  • Für die Videostoppuhr gilt eine Eichpflicht. Die Gültigkeit beträgt zwei Jahre. Ist die VSTP nicht aktuell geeicht, kann es zu falschen Zeitangaben kommen.
  • Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat Richtlinien zur Untrennbarkeit von Messwert und aufgezeichnetem Bild vorgeschrieben.
  • Die Kamera muss exakt ausgerichtet sein.
  • Die Messstrecke muss ordnungsgemäß vermessen sein.
  • Es müssen ausreichend Messpunkte entlang der Messstrecke markiert sein.

Anwalt für Verkehrsrecht erhält Akteneinsicht und kann Fehler bei der Messung aufdecken

Die Abstands Messung mittels ViBrAm funktioniert auf Brücken per Kamera.

Ob die oben genannten Kriterien bei einer Messung mittels ViBrAm eingehalten wurden, ist für Laien in der Regel kaum feststellbar. Deshalb lohnt es sich, den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Er hat – im Gegensatz zum betroffenen Autofahrer – das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten, den Eichschein, das Messprotokoll und in das Videomaterial des Videobrückenabstandsmessverfahrens zu erhalten. So kann er alle Kriterien prüfen und einschätzen, wie erfolgreich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sein kann.

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