Verfolgungsjagd auf der Autobahn oder durch die Stadt? Das gibt es nicht nur im Film. Auch im echten Leben kann es Autofahrern passieren, dass die Polizei hinter ihnen her ist – und oftmals bekommt man es selbst gar nicht mit. Dann könnte es sich um Messbeamte handeln, die aus einem zivilen Fahrzeug heraus filmen, ob der Sicherheitsabstand eingehalten und die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Police-Pilot-System (PPS) nennt sich diese Methode zur Abstandsmessung.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckBeim Police-Pilot-System ist das zivile Fahrzeug der Polizei mit einer Front- und einer Heckkamera ausgestattet. Die Polizeibeamten fahren einem Auto hinterher, dessen Abstand zum Vordermann sie messen möchten. Dafür müssen die Polizisten konstant den gleichen Abstand zum dem gemessenen Fahrzeug halten und an verschiedenen Messpunkten per Knopfdruck Videos aufnehmen. Zusätzlich ermitteln sie die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch eine Umrechnung der zurückgelegten Strecke pro Zeit – also der gefahrenen Kilometer pro Stunde. Die Beamten können also sowohl den Abstand als auch die Geschwindigkeit messen.
Für eine ausreichende Aussagekraft der Messung per Police-Pilot-System, müssen die Polizeibeamten das betreffende Fahrzeug über mehrere hundert Meter hinweg aufzeichnen. Sonst ist es unzulässig, einem Autofahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen zu geringen Abstand etwa auf der Autobahn anzulasten. Nach der Messung halten die Polizisten das Auto an und klären den Fahrer über den Verstoß auf. Üblicherweise darf sich der Autofahrer dann auch das Video dazu ansehen. Da es bei dieser Abstandsmess-Methode – wie bei allen anderen Messmethoden auch – zu Messungenauigkeiten kommen kann, können Autofahrer in der Regel mit einem Toleranzabzug von fünf Prozent rechnen. Der Bußgeldbescheid wird dann per Post verschickt.
Auch wenn das Police-Pilot-System als zuverlässig gilt, passieren dennoch immer wieder Fehler, die dazu führen können, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein kann. Zum Beispiel wenn:
Da ein zu geringer Sicherheitsabstand richtig teuer werden und sogar den Verlust des Führerscheins bedeuten kann, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Grundsätzlich gilt: Gegen einen Bußgeldbescheid darf man Einspruch einlegen. Dazu hat der betroffene Autofahrer in der Regel zwei Wochen Zeit. Sinnvoll ist es, sich vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu bekommen und kann den Bußgeldbescheid umfassend prüfen.
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