Auf Deutschlands Straßen gilt es, Abstand zu halten. Wer dem vorausfahrenden Fahrzeug zu dicht auffährt und dabei erwischt wird, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Um Drängler, die den Abstand auf der Autobahn oder der Landstraße nicht einhalten, zur Rechenschaft ziehen zu können, gibt es eine ganz Reihe an Methoden zur Abstandsmessung, um den zu geringen Sicherheitsabstand zu dokumentieren. Eine davon ist das Brückenabstandsmessverfahren.
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Zum Blitzer-CheckDiese Form der Abstandsmessung wird von der Brücke einer Autobahn oder Schnellstraße ausgeführt. Das funktioniert so: Auf einer solchen Brücke sind zwei Kameras installiert. Eine überwacht den Fernbereich von 300 Metern, die andere den Nahbereich. Unter der Brücke befindet sich zusätzlich ein Blitzer zur Abstandsmessung. Um den Sicherheitsabstand und auch die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu messen, benötigen die Kameras aber noch ein weiteres wichtiges Detail; und zwar sind das bestimmte Fahrbahnmarkierungen, die sich in der Nähe der Brücke befinden. Die Kamera, die für den Nahbereich zuständig ist, wertet mit dieser Hilfe die Geschwindigkeit durch eine geeichte Stoppuhr oder durch eine Software aus. Klassische Messanlagen auf Brücken sind die sogenannte VAMA (Video-Abstands-Mess-Anlage) und das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0.
Bei der VAMA (Video-Abstands-Mess-Anlage) erfassen Kameras in jeweils zwei Aufnahmen – Fern- und Nahbereich – den Verkehr. Die Anlage wird durch die Polizeibeamten ausgelöst und die Aufzeichnung im Nachhinein ausgewertet. Mit Hilfe der Zeitdifferenz kann man auch die Geschwindigkeit errechnen und den Abstand in Sekunden ermitteln.
Mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 kann die Polizei ebenfalls sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand eines Fahrzeugs messen und Verstöße mittels Videokamera festhalten. Dazu werden vier Punkte auf einem Abschnitt der Autobahn oder Landstraße markiert. Ein Computer rechnet diese Punkte dann in eine virtuelles Messfeld um. Das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 wird dabei mit einem sogenannten Select Modul betrieben. Es sorgt dafür, dass nicht pauschal alle das Messfeld durchfahrenden Autos aufgezeichnet werden. Das Select Modul nimmt eine Vorselektion der Fahrzeuge vor und fertigt nur in Verdachtsmomenten mit der Kamera acht Einzelbilder an, mit denen der Fahrer und das Kennzeichen identifiziert werden können.
Das Select Modul ist insofern wichtig, weil laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg eine allgemeine Überwachung des Verkehrs mit einer Videokamera gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Mit einer pauschalen Messung würden auch Verkehrsteilnehmer überwacht, die in diesem Moment gar keinen Verstoß begehen. Auch heute gibt es noch Geräte, die nicht über das Select Modul verfügen. Hier ist es Aufgabe der Messbeamten, bei einem Verdacht die Ident-Kamera manuell zu bedienen.
Grundsätzlich gilt für alle Messverfahren: Fehler sind möglich. Auch gegen das Ergebnis einer Abstandsmessung von der Autobahn-Brücke oder der Brücke über einer Schnellstraße können Autofahrer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ratsam ist es, sich vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er kann eine zügige Akteneinsicht verlangen und so Messfehler der Behörde aufdecken. Auf dieser Grundlage erhalten Betroffene eine gute Einschätzung, wie erfolgversprechend ein Einspruch sein kann.
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