Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Sicherheitsabstand auf der Autobahn: Vorsicht vor Unfällen und Strafen!

Zu schnelles Fahren auf der Autobahn ist gefährlich und kann teuer werden – Drängeln oder Nötigung aber auch! Wer sich nicht an den nötigen Sicherheitsabstand auf der Autobahn hält, muss mit Bußgeldern oder sogar einem Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

Zu geringer Abstand auf der Autobahn? Das sind die Strafen

Bußgelder, Punkte oder Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog – die folgenden Tabellen zeigen, womit Autofahrer zu rechnen haben, wenn sie sich nicht an den Sicherheitsabstand auf der Autobahn halten, wobei Wiederholungstäter mit höheren Strafen rechnen müssen.

Abstandsverstoß auf der Autobahn bei mehr als 80 km/h:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch?
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte160 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte240 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte320 Euro1hier prüfen**

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Abstandsverstoß auf der Autobahn mit mehr als 100 km/h:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch?
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte160 Euro21 Monathier prüfen**
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte240 Euro22 Monatehier prüfen**
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte320 Euro23 Monatehier prüfen**

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Abstandverstoß auf der Autobahn mit mehr als 130 km/h:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch?
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes100 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes180 Euro1hier prüfen**
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte240 Euro21 Monathier prüfen**
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte320 Euro22 Monatehier prüfen**
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte400 Euro23 Monatehier prüfen**

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Wie groß muss der Abstand sein? Zwei Faustregeln helfen beim Einschätzen

Erlebt hat es sicher schon jeder Autofahrer: Ein Auto blockiert im gemütlichen Tempo die mittlere oder sogar die rechte Spur auf der Autobahn. Ein Vorbeikommen? Nicht möglich. Doch Vorsicht: Jetzt sollte man sich nicht zum Drängeln verleiten lassen. Zu dichtes Auffahren ist eine Ordnungswidrigkeit und gehört zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Geregelt sind die Vorschriften in § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der Sicherheitsabstand muss auch auf der Autobahn eingehalten werden - besonders bei Stau.

Auch wenn konkrete Angaben zur Größe des Abstands fehlen, gibt es doch klare Richtlinien, an die sich Autofahrer auf der Autobahn halten müssen. Zur richtigen Einschätzung können sich Autofahrer beispielsweise an die 2-Sekunden-Regel als Faustformel halten. Dafür muss man lediglich einen markanten Punkt im Blick behalten, an dem das vorausfahrende Auto gerade vorbeifährt – zum Beispiel ein Autobahnschild. Bis man selbst diese Markierung passiert, müssen zwei Sekunden vergangen sein.

Genauso gut kann man sich für den passenden Sicherheitsabstand auf der Autobahn auch am eigenen Tachostand orientieren: Einfach die Fahrgeschwindigkeit halbieren und schon ergibt sich der angemessene Sicherheitsabstand. Ein Beispiel: Wer mit 140 km/h auf der Autobahn fährt, sollte 70 Meter Distanz zum Vordermann wahren. Bei der Orientierung helfen die Leitpfosten, die auf der Autobahn im 50-Meter-Abstand auseinander stehen.

Sicherheitsabstand im Stau: Auch hier nicht zu dicht auffahren!

Viele Autofahrer fragen sich, wie sie sich in einem Stau auf der Autobahn verhalten sollen. Wichtig ist, dass auch dann ein Sicherheitsabstand eingehalten wird, wenn der Verkehr komplett lahm liegt. Das ist deshalb von Bedeutung, weil zu dicht aneinandergereihte Fahrzeuge das Bilden einer Rettungsgasse erschweren können. Dann ist nicht mehr genug Platz, um das Auto von der Stelle zu bewegen. Besser ist es also, auch im Stau Abstand zu halten. Autofahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie die Hinterräder des Vordermanns noch sehen können.

Abstandsmessung auf der Autobahn: Einspruch einlegen?

Die Polizei misst regelmäßig mit verschiedenen Messmethoden den Abstand zwischen Fahrzeugen auf der Autobahn – in der Regel sind dafür Kameras an Autobahnbrücken installiert. Bei der Auswertung helfen auch Fahrbahnmarkierungen, die man in der Nähe solcher Brücken sehen kann. Die Polizei kann aber auch während der Fahrt eine Abstandsmessung auf der Autobahn durchführen. Die Fahrzeuge sind meistens unauffällig. Schlussendlich dürfen Polizisten sogar einfach per Augenschein messen. Hier können sich Autofahrer aber meistens über einen recht großen Toleranzrahmen freuen, da diese Art der Messung natürlich nicht sehr genau ist.

Einspruch gegen Abstandsmessung: Rechtliche Beratung ist ratsam

Wer wegen eines zu geringen Abstands auf der Autobahn in die Fänge der Kameras oder Messbeamten geraten ist, erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid lässt sich rein theoretisch immer ein Einspruch einlegen. Dafür haben Autofahrer ab Erhalt des Bescheids 14 Tage Zeit. Wichtig ist, dass ein guter Grund für den Einspruch gegen die Abstandsmessung vorliegen sollte. Einfach mal versuchen? Das ist keine gute Idee! Denn kommt es zu einem Gerichtsverfahren, muss der Autofahrer die Kosten möglicherweise tragen. Deshalb ist es ratsam, den Einspruch im Vorfeld von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen, bevor er in die Post an die Bußgeldbehörde geht.

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