Noch schnell über die rote Ampel laufen, um den Bus auf der anderen Seite zu bekommen oder weil man pünktlich zu einem Termin erscheinen will. Oft missachten Fußgänger eine rote Ampel, um schneller an ihr Ziel zu kommen. Doch das kann gefährlich werden – ganz besonders für den Fußgänger selbst. Der Bußgeldkatalog bestraft daher auch Rotlichtverstöße durch Fußgänger – allerdings nicht so hart wie bei Kraftfahrzeugführern und Fahrradfahrern. Der Grund: Fußgänger sind besonders im Gegensatz zu Kraftfahrern schutzlos und zählen zu den schwachen Verkehrsteilnehmern, die bei Unfällen den größten Schaden davontragen können. Dennoch sieht das Verkehrsrecht Strafen für Rotlichtverstöße bei Fußgängern vor.
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Zum Blitzer-CheckDas Passieren einer roten Ampel als Fußgänger stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Fußgänger hat selbst bei Rot zu stehen und zu warten, wenn die Fahrbahn frei und kein Fahrzeug zu sehen ist. Wer bei Rot über die Ampel läuft, muss ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro bezahlen. Kommt es aufgrund des Rotlichtverstoßes zu einem Unfall, werden zehn Euro fällig. Allerdings muss die Polizei den Vorfall beobachten, damit die Strafe verhängt wird.
Tatbestand | Bußgeld |
Missachtung einer roten Ampel | 5 Euro |
…und dabei einen Unfall verursacht | 10 Euro |
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn | 10 Euro |
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Straße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle | 10 Euro |
Tatbestand | Bußgeld |
Missachtung einer roten Ampel | 5 Euro |
…und dabei einen Unfall verursacht | 10 Euro |
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn | 10 Euro |
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Straße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle | 10 Euro |
Zusätzlich zum Bußgeld kann der Fußgänger aufgrund eines Rotlichtverstoßes auch Punkte in Flensburg erhalten. Meist ist das der Fall, wenn der Fußgänger bereits aktenkundig ist und die Tat wiederholt begeht. In besonders schweren Fällen kann dem Fußgänger auch ein Fahrverbot drohen.
Wichtig: Jede Person kann Punkte in Flensburg bekommen, wenn sie älter als zwölf Jahre ist. Es ist demnach nicht entscheidend, ob die Person bereits einen Führerschein besitzt. Wer in jungen Jahren etwa aufgrund von Rotlichtverstößen als Fußgänger Punkte in Flensburg sammelt, kann später eine Ablehnung des Antrags auf die Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle erhalten.
Steht die Fußgängerampel auf Rot, versuchen einige Passanten, die Ampel zu umgehen und die Straße an anderer Stelle zu überqueren. Auch das ist laut § 25 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erlaubt. Denn: Autofahrer rechnen nicht damit, dass ein Fußgänger abseits einer Ampel die Straße kreuzt. Die Unfallgefahr ist hier besonders groß.
Der § 25 StVO schreibt übrigens auch vor, dass Fußgänger vorhandene Zebrastreifen nutzen müssen, um eine Straße zu passieren. Überquert ein Fußgänger eine Straße abseits einer Ampel oder eines Zebrastreifens, droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
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