Noch schnell über die rote Ampel fahren? Viele Autofahrer nehmen es nicht ganz so eng und treten noch mal aufs Gaspedal, um über die Kreuzung zu kommen – auch Fahranfänger in der Probezeit. Keine gute Idee! Autofahrer riskieren damit, andere Verkehrsteilnehmer – wie zum Beispiel Fußgänger – zu gefährden. Gleichzeitig drohen unangenehme Strafen für den Rotlichtverstoß. Denn auch in Ampeln können sich Blitzer verstecken und den Rotlichtverstoß dokumentieren. Besonders unangenehm kann das für Fahranfänger in der Probezeit werden.
Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckOb ein Rotlichtverstoß vorliegt, hängt von einer Feinheit ab – nämlich davon, ob der Fahranfänger in den sogenannten geschützten Bereich hinter der Ampel eingefahren ist. Mit diesem Bereich ist beispielsweise eine Kreuzung, ein Fußgängerüberweg oder ein Bahnübergang gemeint. Überfährt das Auto zwar die weiße Haltelinie auf der Straße, aber hält noch vor diesem geschützten Bereich an, handelt es sich noch nicht um einen Rotlichtverstoß. Um den Unterschied zu erkennen, werden in der Regel zwei Blitzer ausgelöst: Zum ersten Mal, wenn die Haltelinie überfahren wird und ein zweites Mal, wenn das Auto in den geschützten Bereich einfährt. Wurde nur die Haltelinie überfahren, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Auch dafür droht ein Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog. Es fällt jedoch geringer aus als bei einem Rotlichtverstoß, bei dem zusätzlich Probezeitmaßnahmen hinzukommen.
Vor allem Fahranfänger sollten an Ampeln stets genau hinschauen und bei Orange lieber nicht nochmal beschleunigen oder die gelbe Ampel überfahren. Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit hat ernste Folgen. Wer in einen Rotlicht-Blitzer geraten ist, muss mit einer Probezeitverlängerung von zwei Jahren rechnen und wird vermutlich nicht um ein Aufbauseminar herumkommen.
Die recht harte Strafe kommt zustande, weil Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit in sogenannte A- und B-Verstöße eingeteilt sind. A-Verstöße sind schwerwiegende Vergehen, B-Verstöße weniger schwere. Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit zählt zu den A-Verstößen und wird unter anderem mit Probezeitverlängerung und der Teilnahme an einem Aufbauseminar bestraft.
Rotlichtverstöße werden in einfache oder qualifizierte Rotlichtverstöße eingeteilt. Einfache Rotlichtverstöße werden weniger hart sanktioniert. Fahranfänger in der Probezeit profitieren allerdings nur begrenzt von dieser Differenzierung. Um die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar kommen sie in beiden Fällen nicht herum. Dafür fallen die weiteren Sanktionen unterschiedlich aus.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel unter einer Sekunde auf Rot stand, bevor sie vom Fahranfänger überfahren wurde. Ein einfacher Rotlichtverstoß in der Probezeit bedeutet folgende Strafe:
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel über eine Sekunde auf Rot stand, bevor sie überfahren wurde. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß in der Probezeit bedeutet folgende Strafe:
Die oben genannten Sanktionen bei einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen in der Probezeit gelten nur, wenn keine Personen dabei gefährdet oder verletzt wurden und keine Sachbeschädigung entstanden ist. Falls das jedoch der Fall sein sollte, müssen Fahranfänger mit noch härteren Strafen rechnen, wie die folgende Tabelle zeigt:
Verstoß | Sanktionen | Einspruch |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 Euro Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot Teilnahme Aufbauseminar Probezeitverlängerung | Hier prüfen** |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 240 Euro Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot Teilnahme Aufbauseminar Probezeitverlängerung | Hier prüfen** |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 320 Euro Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot Teilnahme Aufbauseminar Probezeitverlängerung | Hier prüfen** |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 360 Euro Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot Teilnahme Aufbauseminar Probezeitverlängerung | Hier prüfen** |
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Eine Gefährdung ist eingetreten, wenn es durch die Rotlichtverstoß beinahe zu einem Unfall gekommen wäre und nur durch Zufall oder Glück kein Schaden entstanden ist und niemand verletzt wurde. Bei einer Sachbeschädigungstößt der Autofahrer, der bei Rot über die Ampel fuhr zum Beispiel mit einem anderen Auto zusammen und verursacht so einen Blechschaden.
Bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit handelt es sich in der Regel um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. In einigen Fällen kann er aber auch als Straftat angesehen werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn der betroffene Autofahrer besonders rücksichtslos andere Menschen oder Sachgegenstände gefährdet hat. Die Folgen können eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sein. Darüber hinaus kann die Behörde eine MPU – eine medizinisch-psychologische Untersuchung – anordnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Verkehrssünder während des Rotlichtverstoßes unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
Wie alle anderen Autofahrer dürfen sich natürlich auch Fahranfänger gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes wehren. Gründe für einen Einspruch kann es viele geben. Zum Beispiel kann es sein, dass während der Messung technische Fehler passiert sind. Solche kleinen Details sind allerdings für Fahranfänger und alle übrigen Autofahrer in der Regel schwer zu erkennen und festzustellen. Deshalb lohnt es sich in den meisten Fällen, Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen, der den Einspruch einreicht. Er kann den Bußgeldbescheid genau überprüfen und erhält zügig Akteneinsicht. So können die harten Probezeitmaßnahmen aus dem Bußgeldkatalog im besten Fall verhindert werden.
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