Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Rotlichtverstoß mit Lkw: Welche Strafen drohen?

Wer vermutet, dass Lkw-Fahrer bei einem Rotlichtverstoß mit höheren Strafen rechnen müssen als Pkw-Fahrer, der irrt. Generell gelten die gleichen Regeln und Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog – also ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro, ein oder zwei Punkte in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot von einem Monat.

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Mit Lkw rote Ampel überfahren – und jetzt?

Ob ein Lkw-Fahrer 90 oder 360 Euro zahlen muss, ein oder zwei Punkte und vielleicht noch ein Fahrverbot erhält, hängt maßgeblich davon ab, wie schwerwiegend der Rotlichtverstoß war. Dafür werden die Verstöße in zwei Kategorien eingeteilt: Das sind zum einen die einfachen Rotlichtverstöße und die qualifizierten Rotlichtverstöße.

Das sind die Unterschiede, die sowohl für Lkw als auch für Pkw gelten:

  • Einfacher Rotlichtverstoß:

Liegt vor, wenn die Rotphase zum Zeitpunkt des Ampelüberfahrens weniger als 1 Sekunde oder genau 1 Sekunde andauerte. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird in der Regel milder bestraft als ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

  • Qualifizierter Rotlichtverstoß:

Liegt vor, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde auf Rot stand, als der Lkw oder der Pkw sie überfuhr. Hier müssen Betroffene mit einem höheren Bußgeld und in der Regel auch mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Bußgeldkatalog für Lkw bei überfahrener roter Ampel

Für die Bemessung der Strafe, wenn ein Lkw eine rote Ampel überfahren hat, spielt es auch eine Rolle, welchen Konsequenzen der Rotlichtverstoß hatte. Wurden beispielsweise Menschen in Gefahr gebracht oder sogar verletzt? Alle Sanktionen für einen Rotlichtverstoß durch einen Lkw im Überblick:

VerstoßSanktionenEinspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß90 Euro Bußgeld
1 Punkt
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Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung200 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
hier prüfen**
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung240 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
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Qualifizierter Rotlichtverstoß200 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
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Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung320 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
hier prüfen**
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung360 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
hier prüfen**

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Wichtig: Auch Lkw-Fahrer dürfen natürlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einem Rotlichtverstoß einlegen. Für sie kann es sich sogar besonders lohnen, da sie beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Rote Ampel mit Lkw überfahren: Kann der längere Bremsweg die Strafe abmildern?

Mit dem Lkw bei Rot über die Ampel gefahren: Ein Rotlichtverstoß zieht auch für Lkw-Fahrer Konsequenzen nach sich.

Viele Lkw-Fahrer hoffen, dass sie mit gnädigeren Strafen bei einem Rotlichtverstoß rechnen können, weil der Bremsweg eines Lkw länger ist als der von einem Pkw und sie dementsprechend nicht genug Zeit hatten, um rechtzeitig zu bremsen. Doch an diesem Gerücht ist leider nichts dran. Lkw-Fahrer müssen ihr Fahrzeug zu jedem Moment so unter Kontrolle haben, dass auch sie auf unvorhergesehene Ereignisse im Straßenverkehr rechtzeitig reagieren können. Auch muss ein Lkw jederzeit eine Vollbremsung machen können, wenn es denn nötig ist – das ist nicht der Fall, wenn eine Ampel von Gelb auf Rot springt. Genau dafür gibt es die Gelbphase: Sie gibt sowohl Lkw als auch Pkw genügend Zeit, um rechtzeitig zu bremsen.

Rotlichtverstoß bei Lkw: Ist die Ladung ein Grund für mildere Strafen?

Nein, auch das ist keine gute Ausrede. Lkw-Fahrer führen manchmal an, dass sie aufgrund der Ladung länger zum Bremsen brauchten – und deshalb über die rote Ampel gefahren sind – weil sonst ihre Ladung zu Schaden gekommen wäre. Von dieser Begründung für einen Einspruch ist stark abzuraten, weil Lkw-Fahrer damit direkt einen zweiten Verstoß zugeben würden. Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Ladung eines Lastwagens nämlich so sicher verstaut sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen oder herabfallen kann.

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