Im Straßenverkehr in Deutschland gibt es zwei verschiedene grüne Pfeile, die das Abbiegen an Ampeln erleichtern sollen und in § 37 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschrieben werden: den Grünpfeil auf schwarzem Grund und den leuchtenden grünen Pfeil auf Glas.
Der grüne Pfeil auf schwarzem Blech ist direkt neben der Ampel als Zusatzschild angebracht und wird auch Grünpfeil genannt. Dieser zeigt an, dass der Verkehrsteilnehmer auch bei Rot rechts abbiegen darf, wenn die Straße frei ist und eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Dazu muss der Fahrer aber zuerst an der Haltlinie anhalten, darf dann bis zur Sichtlinie vorfahren und an der Ampel erst rechts abbiegen, wenn Fußgänger und Radfahrer die Straße passiert haben. So soll die Wartezeit für rechts abbiegende Verkehrsteilnehmer auf dieser Spur verkürzt werden. Wird vor dem Abbiegen jedoch nicht an der Haltelinie gehalten, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.
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Zum Blitzer-CheckDer zweite grüne Pfeil, der der StVO bekannt ist, leuchtet als Pfeil an der Ampelanlage. Wird dieser Pfeil angezeigt, muss der Verkehrsteilnehmer nicht zuerst an der Haltelinie halten, sondern kann weiterfahren, weil die Straße dank der Ampelschaltung garantiert frei ist. Der Fahrer ist in dieser Situation sogar zum Abbiegen verpflichtet.
Mit der jüngsten StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums kam nun auch ein grüner Pfeil für Radfahrer hinzu. Dieser gilt nur für Fahrräder und soll ihnen das Rechtsabbiegen erleichtern.
Wer sich an einer Ampel mit grünem Pfeil oder einem Grünpfeil nicht korrekt verhält, riskiert Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog. Die Strafen reichen von geringen Geldbußen bis zu Punkten in Flensburg:
Verstoß an der Ampel | Bußgeld | Punkte | Einspruch |
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen benutzt | 15 € | wohl nicht | |
… mit Behinderung auf der durch den Grünpfeil freigegebenen Richtung | 35 € | wohl nicht | |
Am Grünpfeil bei roter Ampel abgebogen, ohne vorher anzuhalten | 70 € | 1 | hier prüfen** |
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel aufgrund des Grünpfeils | 100 € | 1 | hier prüfen** |
… mit Unfall | 120 € | 1 | hier prüfen** |
Beim Abbiegen an einem grünen Pfeil Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert | 100 € | 1 | hier prüfen** |
… mit Gefährdung | 150 € | 1 | hier prüfen** |
… mit Unfall | 180 € | 1 | hier prüfen** |
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