Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Ampel und grüner Pfeil: Verkehrs- und Vorfahrtsregeln

Im Straßenverkehr in Deutschland gibt es zwei verschiedene grüne Pfeile, die das Abbiegen an Ampeln erleichtern sollen und in § 37 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschrieben werden: den Grünpfeil auf schwarzem Grund und den leuchtenden grünen Pfeil auf Glas.

Rechts abbiegen bei Grünpfeil auf Blech an der Ampel

Der grüne Pfeil auf schwarzem Blech ist direkt neben der Ampel als Zusatzschild angebracht und wird auch Grünpfeil genannt. Dieser zeigt an, dass der Verkehrsteilnehmer auch bei Rot rechts abbiegen darf, wenn die Straße frei ist und eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Dazu muss der Fahrer aber zuerst an der Haltlinie anhalten, darf dann bis zur Sichtlinie vorfahren und an der Ampel erst rechts abbiegen, wenn Fußgänger und Radfahrer die Straße passiert haben. So soll die Wartezeit für rechts abbiegende Verkehrsteilnehmer auf dieser Spur verkürzt werden. Wird vor dem Abbiegen jedoch nicht an der Haltelinie gehalten, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.

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Ampel: Leuchtender grüner Pfeil mit Abbiegepflicht

Ein grüner Pfeil an einer Ampel kann unterschiedliche Rechte und Pflichten bedeuten.

Der zweite grüne Pfeil, der der StVO bekannt ist, leuchtet als Pfeil an der Ampelanlage. Wird dieser Pfeil angezeigt, muss der Verkehrsteilnehmer nicht zuerst an der Haltelinie halten, sondern kann weiterfahren, weil die Straße dank der Ampelschaltung garantiert frei ist. Der Fahrer ist in dieser Situation sogar zum Abbiegen verpflichtet.

Mit der jüngsten StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums kam nun auch ein grüner Pfeil für Radfahrer hinzu. Dieser gilt nur für Fahrräder und soll ihnen das Rechtsabbiegen erleichtern.

Strafen für Abbiegefehler bei grünem Pfeil an der Ampel

Wer sich an einer Ampel mit grünem Pfeil oder einem Grünpfeil nicht korrekt verhält, riskiert Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog. Die Strafen reichen von geringen Geldbußen bis zu Punkten in Flensburg:

Verstoß an der Ampel Bußgeld Punkte Einspruch
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen benutzt 15 € wohl nicht
… mit Behinderung auf der durch den Grünpfeil freigegebenen Richtung 35 € wohl nicht
Am Grünpfeil bei roter Ampel abgebogen, ohne vorher anzuhalten 70 € 1 hier prüfen**
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel aufgrund des Grünpfeils 100 € 1 hier prüfen**
… mit Unfall 120 € 1 hier prüfen**
Beim Abbiegen an einem grünen Pfeil Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert 100 € 1 hier prüfen**
… mit Gefährdung 150 € 1 hier prüfen**
… mit Unfall 180 € 1 hier prüfen**

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