Die gelbe Ampelphase zwischen dem roten und grünen Lichtsignal ist ein Hinweis, dass ein Wechsel zu einem nächsten Verkehrszeichen bevorsteht. Damit werden die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Situation beispielsweise an der Kreuzung gleich ändert. Das Überfahren einer haltgebietenden roten Ampel ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft. Doch wie sieht es aus, wenn man eine gelbe Ampel überfährt?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
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Nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist der Kfz-Fahrer während der Gelb-Phase der Ampel dazu verpflichtet, auf das nächste Zeichen zu warten. Das bedeutet, dass auch an einer gelben Ampel gehalten werden muss und sie nicht ohne Weiteres überfahren werden darf. Nur in Ausnahmesituationen darf der Verkehrsteilnehmer weiterfahren, wenn die Ampel bereits auf Gelb steht. Erlaubt ist das, wenn:
Ist es dem Autofahrer also nicht möglich, gefahrlos zu halten, darf er eine gelbe Ampel überfahren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im Rückspiegel zu erkennen ist, dass der Hintermann dicht auffährt und eine Bremsung einen Auffahrunfall provozieren würde. Wird die Gelbphase ignoriert, obwohl eine mittelstarke Bremsung möglich gewesen wäre, droht eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog. Anders als bei Missachtung einer roten Ampel, fällt die Strafe hier relativ gering aus. Die Geldbuße beträgt zehn Euro und ist damit eher ein Verwarngeld.
Wurde festgestellt, dass ein Verkehrsteilnehmer bei gelb über eine Ampel gefahren ist, drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog. Folgende Sanktionen sind vorgesehen:
Beschreibung | Bußgeld |
Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet | 10 € |
Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht | 15 € |
Beschreibung | Bußgeld |
Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet | 10 € |
Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht | 15 € |
Nicht jeder Ampel-Blitzer ist so eingestellt, dass ein Blitzerfoto bei einem Gelblichtverstoß geschossen wird. Löst ein Blitzer auch bei einer gelben Ampel aus, kann das eine gewollte Einstellung sein oder aber ein Fehler in der Anlage. Ein bei Gelb aufgenommenes Foto kann allerdings nicht zeigen, ob der Fahrer nur über die Kreuzung gefahren ist, weil sonst ein Auffahrunfall geschehen wäre. Ein Bußgeldbescheid wäre dann nicht rechtmäßig. In diesen Fällen lohnt es sich, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu prüfen. Mithilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht kann untersucht werden, ob der Ampel-Blitzer korrekt eingestellt war oder ob der Bußgeldbescheid ungültig ist.
Übrigens: Wie lange eine Ampel auf Gelb steht, richtet sich nach der an dieser Stelle erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Bei diesen Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt die folgende Länge der Gelbphase:
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