Bei einem Rotlichtverstoß zählt jede Sekunde – zumindest, wenn es um die Höhe des Bußgelds und weiterer Sanktionen geht. Wer eine Ampel missachtet, die erst weniger ein eine Sekunde lang Rot angezeigt hat, hat einen sogenannten einfachen Rotlichtverstoß begangen und erhält eine gnädigere Strafe.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckRote Ampeln zu überfahren, ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 2 und § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wie streng Autofahrer dafür bestraft werden, hängt davon ab, wie lange die Ampel beim Überfahren schon rot war: War es nur eine Sekunde oder weniger, gilt der Verstoß als einfacher Rotlichtverstoß. Alles darüber wird qualifizierter Rotlichtverstoß genannt und strenger bestraft.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Darüber hinaus kommt es laut Bußgeldkatalog in folgenden Situationen bei einem einfachen Rotlichtverstoß zu einem Fahrverbot, höheren Bußgeldern und zwei Punkten:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
Einfacher Rotlichtverstoß plus Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
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Befinden sich Autofahrer noch in der Probezeit, werden sie bei einem Rotlichtverstoß noch strenger bestraft als erfahrene Autofahrer. Denn bei ihnen gilt auch ein einfacher Rotlichtverstoß als schwerwiegend und fällt damit unter die Kategorie A-Verstoß. Wer einen Rotlichtverstoß in der Probezeit begeht muss deshalb – neben einem Bußgeld und Punkten – mit einer Probezeitverlängerung und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß reicht die Polizei als Zeuge in der Regel aus. Das heißt, hat die Polizei einen Autofahrer beim Durchfahren einer roten Ampel beobachtet, ist das Beweis genug. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sieht das anders aus: Hier muss die Polizei nachweisen, dass die Ampel wirklich schon länger als eine Sekunde lang rot war – üblicherweise geschieht das anhand eines Blitzerfotos, das per Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Rotlichtverstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Und für Ordnungswidrigkeiten gilt eine dreimonatige Verjährungsfrist. Geregelt ist das in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hat also ein Autofahrer einen einfachen Rotlichtverstoß begangen und erhält in den nächsten drei Monaten weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Gegen einen einfachen Rotlichtverstoß kann Einspruch eingelegt werden. Damit dieser auch Erfolg hat, müssen jedoch gute Gründe vorliegen: Der Autofahrer muss nachweisen können, dass bei der Dokumentation oder der Messung des einfachen Rotlichtverstoßes Fehler passiert sind. Das kann durchaus der Fall sein – zum Beispiel, wenn nicht geeichte oder falsch kalibrierte Anlagen im Einsatz waren.
Wer die Messung mit einem Einspruch anfechten möchte, sollte sich allerdings Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht holen. Denn Messungen lassen sich nur überprüfen, wenn man Akteneinsicht erhält. Betroffene Autofahrer haben dazu allerdings kein Recht. Ein Anwalt kann die Akte prüfen und abschätzen, wie erfolgreich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden kann.
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